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Darauf müssen Sie bei der Abrechnung einer Wohnungsreinigung achten

In diesem Artikel erfahren Sie detailliert alles darüber auf was Sie bei der Abrechnung einer Wohnungsreinigung achten müssen

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Wenn Sie selbst nur wenig Zeit haben, sich um die Sauberkeit in Ihrer Wohnung oder Haus zu kümmern, sollten Sie sich an ein Unternehmen für Wohnungsreinigung wenden. Professionelle Reinigungsfirmen bietet nicht nur verschiedene Dienstleistungen und Reinigungsarbeiten an, sondern verfügen auch über die nötige Technik, Hilfsmittel und wirksame Putzmittel. Beim Vertragsgespräch mit der Reinigungsfirma sollten Sie Ihre Wünsche und Anforderungen ansprechen, damit Ihre Wohnung optimal gereinigt werden kann. Verschiedene Dienstleistungen kosten auch unterschiedlich viel. Aus diesem Grund sollten Sie bei der Abrechnung für Ihre Wohnungsreinigung genau hinschauen. Manche Bereiche können von den Steuern, z. B. Lohnsteuer, abgesetzt werden. Im folgenden Text werden die einzelnen Kostenfaktoren in der Abrechnung sowie den Bezug zu den Steuern näher beschrieben. So können Sie sich ein umfassendes Bild machen.

Welche Kosten tauchen in einer Abrechnung für Wohnungsreinigung auf?

Im Grunde genommen ist jede Abrechnung verschieden, da der Kunde individuelle Dienstleistungen und Reinigungsarbeiten in Anspruch nimmt. Als Erstes wird festgelegt, ob die Reinigungsarbeiten pro Quadratmeter oder pro Stunde abgerechnet werden. Günstige Angebote liegen bei ca. zwei Euro für den Quadratmeter. Für eine professionelle Grundreinigung müssen Sie bis zu acht Euro pro Quadratmeter bezahlen. Die Stundensätze können zwischen zwölf und 25 Euro variieren. Bei der Auswahl der Reinigungsfirma kommt es auch darauf an, ob das Unternehmen Minijobber oder Festangestellte beschäftigt. Festangestellte Reinigungskräfte sind speziell geschult und können die Reinigungsarbeiten gründlicher und besser erledigen. Eine professionelle Reinigungsfirma besitzt auch die nötigen Hilfsmittel, um hartnäckige Verschmutzungen entfernen zu können.

Fenster-Reinigung - aus dem Artikel - Darauf müssen Sie bei der Abrechnung einer Wohnungsreinigung achten
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Ein weiterer Kostenfaktor bei der Abrechnung für die Wohnungsreinigung sind die jeweiligen Reinigungsarbeiten, für die Sie sich entscheiden. Eine Standard-Reinigung umfasst Wischen und Staubsaugen der Bodenbelege sowie die Reinigung von Fenster und Türen. Im Küchenbereich wird die Spüle und der Herd gesäubert, im Bad das Waschbecken, die Badewanne (wenn vorhanden), die Dusche und die Toilette. Aus den Mülleimern im Haus/Wohnung wird natürlich auch der Müll entsorgt. Standard-Reinigungen kosten im Schnitt zwischen einem und zwei Euro pro Quadratmeter.
Alternativ können Sie sich auch für eine umfangreiche Reinigung entscheiden. Hier sind zahlreiche Zusatzleistungen mit inbegriffen, z. B. das Einräumen oder Ausräumen der Spülmaschine, die Reinigung des Kühlschranks oder Betten beziehen. Der Preis pro Quadratmeter für eine umfangreiche Reinigung liegt zwischen zwei und drei Euro. Fensterflächen kosten in der Regel extra.

Viele Reinigungsfirmen bieten auch verschiedene Sonderleistungen an, für die Sie aber zusätzlich zahlen müssen. So können Sie sich z. B. für eine gründliche Teppichreinigung entscheiden. Matratzen und große Sofas können ebenfalls gereinigt werden. Die Reinigung eines großen Sofas kosten zwischen 100 und 200 Euro, Matratzen liegen zwischen 20 und 70 Euro. Die Preise richten sich in der Regel nach der Größe. Wenn spezielle Hilfsmittel oder Putzmittel zum Einsatz kommen, um eine hartnäckige Verschmutzung zu entfernen, wird dies extra berechnet, z. B. zum Entfernen von Rotwein- oder Blutflecken.

In erster Linie sind die Kosten für Reinigungsarbeiten davon abhängig, ob Sie in einem Mietshaus mit Treppenhaus oder einem Privathaus wohnen. Sie können sich für eine Reinigungskraft oder ein professionelles Reinigungsunternehmen entscheiden. Den größten Einfluss auf die Kosten haben die vereinbarten Reinigungsleistungen, die Sie im Voraus festlegen. Die Regelmäßigkeit der Reinigung spielt bei der Höhe der Kosten auch eine wichtige Rolle.

Worauf sollten Sie bei der Abrechnung für eine Wohnungsreinigung besonders achten?

Jeder Kunde hat andere Vorstellungen von einer sauberen Wohnung. Aus diesem Grund ist es wichtig, im Voraus Ihre Anforderungen und Wünsche klar zu kommunizieren. So weiß das Reinigungsunternehmen auch, welche Bereiche gesäubert und Besonderheiten beachtet werden müssen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie die Flächen, die gereinigt werden sollen, im Voraus abmessen, damit das Reinigungsunternehmen einen präzisen Kostenvoranschlag erstellen kann. Je detaillierter Ihre Vorbereitungen sind, desto genauer wird der Kostenplan. In vielen Fällen ist es auch sinnvoll, dass Sie zusammen mit der Reinigungsfirma einen Besichtigungstermin vereinbaren. So können sich die Reinigungskräfte des Unternehmens selbst ein genaues Bild machen. Beim ersten Mal sollten Sie vor Ort sein, um die Reinigungsarbeiten überwachen zu können. So können Sie noch Wünsche äußern, falls Ihnen etwas auffällt. In der Abrechnung sollten Sie alle Kostenfaktoren genau überprüfen. Kontrollieren Sie die angegebenen Leistungen, damit Sie nicht zu viel bezahlen. Weiterhin sollten Sie die Reinigungsarbeiten in der Wohnung nach der Reinigung immer genau überprüfen. Wenn etwas nicht Ihren Ansprüchen oder Forderungen entspricht, sollten Sie sich mit der Reinigungsfirma in Verbindung setzen. Da Sie einen Vertrag unterzeichnet haben, haben Sie als Klient auch Anspruch auf diese Leistungen.

Sind Vorbereitungen notwendig?

Für eine Standard-Reinigung sollten Sie allerdings ein paar Vorbereitungen treffen. Wenn im Leistungsumfang das Reinigen Ihrer Regale steht, sollten Sie zerbrechliche Gegenstände entfernen, damit die Regale auch schnell gereinigt werden können. Vorbereitungen sind dann empfehlenswert, wenn die Abrechnung der Reinigungskräfte pro Stunde bezahlt werden. Je mehr Sie im Voraus vorbereiten, desto schneller sind die Reinigungsarbeiten fertig.

Können Sie die Kosten für Wohnungsreinigung mit der Lohnsteuer bzw. den Steuern absetzen?

Wohnungsreinigungen zählen in Deutschland zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und können bei den Steuern abgesetzt werden. Hierzu zählen z. B. Gartenarbeiten, das Reinigen der Fenster oder eine Standard-Reinigung der Wohnung/Haus. Hierbei ist es allerdings wichtig, dass die Reinigungsarbeiten von einer Reinigungskraft / Dienstleister für Reinigungen durchgeführt werden. Auch die Maschinen-, Fahrt und Arbeitskosten können abgesetzt werden. Bis zu 20 Prozent der Kosten können Sie erstattet bekommen. Für Minijobber sind es 510,00 Euro maximal, bei Handwerkern maximal 1.200,00 Euro und im Bereich Pflege und Betreuung sind es maximal 4.000,00 Euro.

Steuerlich absetzbar - aus dem Artikel - Darauf müssen Sie bei der Abrechnung einer Wohnungsreinigung achten
Haushaltshilfe und Handwerker steuerlich absetzbar – IHK

Als Mieter einer Wohnung können Sie in vielerlei Hinsicht die Kosten für Wohnungsreinigungen absetzen. Hierbei ist nur wichtig, die eigene Nebenkostenabrechnung präzise zu prüfen. Wenn Arbeiten am Mietshaus anfallen, handelt es sich meistens um haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksarbeiten, die Sie steuerlich geltend machen können. In der Nebenkostenabrechnung werden Sie sehr wahrscheinlich Kostenfaktoren finden, die Sie in der Steuererklärung angeben können.
Sie sollten für die Steuern bzw. die Steuererklärung nicht nur regelmäßige Reinigungsarbeiten berücksichtigen. Auch einmalige Arbeiten, wie Reparaturen oder Wartungsarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen auch die Entfernung von Schädlingen oder der Winterdienst. Müllabfuhr-Gebühren können Sie jedoch nicht absetzen.
Wenn Sie die Kosten bei den Steuern geltend machen möchten, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden, der Ihnen dann eine spezielle Bescheinigung aushändigt. Diese Bescheinigung brauchen Sie für das Finanzamt, da hier alle anfallenden Reinigungsarbeiten aufgelistet sind. In einer Standard-Betriebskostenabrechnung sind diese Kostenfaktoren häufig nicht aufgeführt.

Was gehört zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Reinigungsarbeiten?

Im Grunde genommen können Sie alle haushaltsnahe Reinigungsarbeiten und Dienstleistungen steuerlich absetzen, wenn die Arbeiten von einer Firma oder einem anderen Dienstleister ausgeführt werden. Neben der Standard-Reinigung einer Wohnung zählen dazu die Treppenhaus-Reinigung oder Fenster putzen. Weiterhin gehören Gartenarbeiten dazu. Für die Lohnsteuer bzw. Steuererklärung können Sie 20 Prozent steuerlich absetzen.

Was gehört zu Handwerkerleistungen?

Bei Handwerkerleistungen handelt es sich um Modernisierungs-, Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten und -maßnahmen, die für den Wohnzweck wichtig sind.

Was passiert, wenn Sie als Mieter die Standard-Reinigung übernehmen?

Vermieter können auch festlegen, dass die Haus- und Wohnungsreinigung von den Mietern ausgeführt wird. Als Mieter sind Sie dann selbst für die Sauberkeit im Haus oder im Treppenhaus verantwortlich. Im Gegenzug werden den Mietern jedoch keine Reinigungskosten abgezogen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Mieter sind in diesem Fall jedoch nur für das Wischen des Treppenhauses und das Entfernen von einfachen Verschmutzungen verantwortlich. Hartnäckige Verschmutzungen müssen nicht entfernt werden.

Fazit

Viele Mieter wissen nicht, dass Sie viele Kostenfaktoren steuerlich absetzen können. Es ist wichtig, dass Sie sich die Abrechnung für die Wohnungsreinigungen und die Nebenkostenabrechnung genau anschauen. Bei vielen Reinigungsarbeiten und Dienstleistungen handelt sich sich um Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Arbeiten, die steuerlich bis zu 20 Prozent abgesetzt werden können. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um regelmäßige Arbeiten oder einzelne Dienstleistungen handelt. So können z. B. Schornsteinfeger-Gebühren, die Wartung des Aufzugs, Gartenarbeiten oder die Standard-Reinigung steuerlich abgesetzt werden.

 

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