Viele Eigentümer oder Mieter von Häusern und Wohnungen stellen sich die Frage, wie sich eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen lässt. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen verschiedenen Arbeitsverhältnissen. Wird die Haushaltshilfe an mehreren Tagen der Woche beschäftigt und kommt somit auf dreißig bis vierzig Stunden, handelt es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in Teil- oder Vollzeit. Diese Person ist steuerlich und sozialversicherungstechnisch wie ein normaler Mitarbeiter zu behandeln. Einschränkungen gibt es nur beim Kündigungsschutz. Außerdem darf der Mindestlohn je Stunde nicht unterschritten werden.
Soll die Haushaltshilfe nur im privaten Haushalt für wenige Stunden mit haushaltsnahen Arbeiten beschäftigt werden, kommt der Minijob infrage. Die Abwicklung erfolgt über die Minijob-Zentrale des jeweiligen Bundeslandes. Hier wird ein Scheck- oder Prüfungsverfahren angewandt. Gegebenenfalls erfolgt eine Vorortkontrolle.
Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sollte auf jeden Fall vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen, um die Haushaltshilfe steuerlich absetzen zu können. So kann der Arbeitgeber stets sicher gehen, das das von ihm vorgesehene Arbeitsverhältnis den gesetzlichen Vorgaben entspricht und er dann Steuervorteile in Anspruch nehmen kann. Die lohn- und versicherungstechnische Abwicklung erfolgt über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Das Betriebsverfassungsgesetz sowie das Arbeitsschutzgesetz finden hier jedoch jeweils keine Anwendung, da es sich nicht um einen Betrieb und nur einen Mitarbeiter handelt.
Welche Tätigkeiten üben Haushaltshilfen aus?
Zu den Basisleistungen, die von Haushaltshilfen erwartet werden, zählen das Putzen, Aufräumen und Zuarbeiten in der Küche. Wichtig ist dabei stets, dass die Tätigkeit für den betreffenden Haushalt selbst durchgeführt wird, wenn die Arbeit als geringfügig eingestuft werden soll. Hier ist der Katalog der Minijob-Zentrale von entscheidender Bedeutung. Er enthält alle beispielhaften Funktionen, die die Haushaltshilfe durchführen darf.
Sie kann für einen Haushalt aber auch für jeden Bewohner einer Wohngemeinschaft einzeln aktiv werden. Jeder Bewohner führt dabei jedoch seinen eigenen Haushalt. Oft sind hier Gemeinschaften des bürgerlichen Rechts anzutreffen. Ein Beispiel wäre die Senioren-Wohngemeinschaft. Allerdings kann die Minijob-Zentrale eine Prüfung vor Ort durchführen, um einem Missbrauch vorzubeugen.
Kinderbetreuung
Neben dem Putzen und der Haushaltsarbeit darf die oder der Betreffende die Kinder des Auftraggebers zur Schule, zum Arzt oder zu Sportveranstaltungen begleiten. Au-pairs sind jedoch davon ausgenommen. Um eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen zu können, darf der Arbeitgeber sie auch für die Betreuung der Kinder einsetzen. Auch Botengängen darf er erledigen, die den Weg und die Abholung von Medikamenten in der Apotheke beinhalten. Ferner kauft er ein oder bringt Pakete zur Post, wo er auch Briefe und andere Sendungen abholt.
Unterschied zur Büroaushilfe
Von diesen Arbeiten sind jedoch Bürotätigkeiten ausgeschlossen. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, das mit haushaltsnahen Arbeiten verbunden ist, darf nie eine Bürokraft ersetzen. Besitzt der Auftraggeber eine Ferienwohnung, die er selbst nutzt, darf die Haushaltshilfe diese Unterkunft reinigen und haushaltsrelevante Tätigkeiten durchführen. Will der Arbeitgeber diese Wohnung jedoch für die Vermietung nutzen, handelt es sich nicht um eine geringfügige Tätigkeit auf der Basis der Haushaltsunterstützung.
Hilfe im Garten
Ein beliebtes Gebiet ist die Gartenpflege. Hier mährt die oder der Betreffende den Rasen, pflegt Beete oder über nimmt den Winterdienst. Wichtig ist dabei wiederum, dass es sich nicht um eine kommerziell genutzte Immobilie handelt. Hier kommen nur Hilfen in Betracht, die in Teil- oder Vollzeit arbeiten und der normalen Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen. Um Arbeitsunfällen und den daraus resultierenden Folgen zu begegnen, schließt der Arbeitgeber eine Unfallversicherung für den Betreffenden bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Pferdepflege
Jeder private Pferdebesitzer darf seine Haushaltshilfe steuerlich absetzen, wenn sie sich nur um die Pferde kümmert, die direkt zum Haushalt gehören. Der oder dem Beschäftigten ist jedoch unter den Bedingungen des Minijobs nicht gestattet, jeweils eine Trainertätigkeit aufnehmen oder in einem kommerziell betriebenen Stall zu arbeiten.
Letztlich kann der Minijobber die Herausforderungen eines Hausmeisters wahrnehmen, die sich jedoch nur auf den Haushalt des Auftraggebers erstrecken dürfen.
Welche Aufgaben fallen aus Sicht der Minijob-Zentrale nicht unter die Haushaltshilfe?
Arbeitgeber, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, dürfen diese nicht für gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten einsetzen. Gleiches gilt für die Gewinnerzielung oder um teurere Handwerkerleistungen umzuqualifizieren.Handwerkerleistungen, die beispielsweise Reparaturen und Installationen umfassen, gehören nicht in den Bereich der Haushaltshilfe. Dazu zählen des Weiteren Sanitär-, Gas- und Wasserinstallationen.
Wird eine Pferdebetreuung aus kommerziellen Gründen benötigt, muss der Auftraggeber entweder einen selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter damit betrauen.
Auf jeden Fall ist eine landwirtschaftliche Unfallversicherung abzuschließen, um bei einem Betriebsunfall den Mitarbeiter abzusichern.
Ferienwohnungen
Gleiches gilt für die Reinigung von Ferienwohnungen. Diese dürfen nur der Nutzung durch den Eigentümer oder beauftragenden Mieter unterliegen. Die Reinigung dieser Mietobjekte darf sonst nur einer Reinigungsfirma, einem in Teil- oder Vollzeit Beschäftigten oder einem selbstständigen Gewerbetreibenden anvertraut werden.
Wünscht sich der Auftraggeber einen Sekretär oder eine Tagesmutter, kommt ebenfalls keine Beschäftigung als Haushaltshilfe in Frage, die über das Haushaltsscheckverfahren genehmigt werden kann.
Weitere Beispiele sind Umzugs- und die Nachbarschaftshilfe. Büroarbeiten und Tätigkeiten aus privaten Anlässen sowie beruflich begründete Fahrten stellen ebenfalls keine Aufgabenstellungen für geringfügige Haushaltshilfen dar.
Wie erfolgt die Abrechnung bei einer geringfügigen Beschäftigung?
Der Arbeitgeber muss die Bezahlung des Arbeitnehmers oder Minijobbers nachweisen können. Gleiches gilt für den unabhängig Beschäftigten. Auf diese Weise kann eine Schwarzarbeit ausgeschlossen werden. Seit dem 1. Oktober 2022 darf ein Minijobber bis zu 520 Euro im Monat verdienen.
Als einfachster Weg bietet sich die Rechnung an. Statt einer Rechnung kommt ein schriftlicher Arbeitsvertrag in Betracht, der mit einer Quittung oder einer nachprüfbaren Online-Überweisung in Verbindung steht. Die Quittung gilt auch für Nebenleistungen, muss jedoch genaue Angaben wie Art und Höhe der Leistungen enthalten.
Für die Aufzeichnungen der Arbeitszeit gelten gewisse Regeln. Zu ihnen zählen der Beginn, das Ende und die Dauer der jeweils täglichen Arbeitszeit. Diese Daten muss der Arbeitgeber mindestens zwei Jahre aufbewahren und auf Verlangen dem Finanzamt bei einer Prüfung zugänglich machen.
Wie hoch sind die steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Prozentsätze?
Der Arbeitgeber, der seine Haushaltshilfe erfolgreich bei der Minijob-Zentrale anmelden konnte, entrichte jeweils eine Pauschale. Diese ist für verschiedene steuer- und sozialversicherungstechnische Zwecke bestimmt. Seit dem 1. Oktober 2022 darf ein Minijobber bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Der Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde wird dabei jedoch nicht unterschritten werden.
Für die Kranken- und Rentenversicherung werden jeweils fünf Prozent des vereinbarten Lohns entrichtet. Die Rentenversicherung schlägt jeweils mit 13,6 Prozent pauschal zu Buche. Der Staat nimmt als Lohn- oder Pauschalsteuer zwei Prozent in Anspruch. Um einen Unfall abzusichern, sieht der Gesetzgeber 1,6 % vor. Über die Umlagen 1 und 2 kann der Arbeitgeber im begründeten Bedarfsfall später einen Ersatz beanspruchen. In die Umlage 1, die für den Krankheitsfall bestimmt ist, kommen 0,9 %. Gleichzeitig werden 0,29 Prozent in die Umlage 2 eingezahlt. Diese betrifft den Arbeitsausfall im Fall einer Schwangerschaft oder Mutterschaft der betreffenden Haushaltshilfe.
Fristen einhalten
Für die Pauschbeträge gibt es gesetzlich vorgesehene Fristen. Handelt es sich um versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite geringfügig Beschäftigte, erfolgt die Zahlung für die Monate Januar bis Juni bis zum 31. Juli des betreffenden laufenden Jahres. Die Monate Juli bis Dezember sind bis zum 31. Januar zu begleichen. Wird der Termin versäumt, schickt das Finanzamt eine Mahnung, die zur Erhöhung der Lohnkosten führt.
Der Steuervorteil besteht darin, das sich die tarifliche Einkommensteuer – nach Abzug anderer Steuerermäßigungen – um bis zu zwanzig Prozent reduzieren kann. Als maximale Ersparnis sind somit bis zu 510 Euro fällig, die von den Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Lohnkosten abgezogen werden können. Es ist jedoch ein Antrag erforderlich.
Werden die haushaltsnahen Dienstleistungen beispielsweise für die Pflege in Anspruch genommen, können bis zu vier Tausend Euro pro Jahr in Abzug gebracht werden. Auch hier ist ein Antrag erforderlich, der beim zuständigen Finanzamt gestellt werden muss. Diese Pflege- und Betreuungsdienstleistungen haben jedoch mit den haushaltsnahen Diensten des Haushaltsscheckverfahrens in Verbindung zu stehen. So lassen sich durch haushaltsnahe Arbeiten Steuern sparen.
Tipps zur Haushaltshilfe
Vorab muss jedoch erwähnt werden, dass ein Elternteil, der sein Kind in der gemeinschaftlichen Wohnung betreut, keine Haushaltshilfe sein kann. Jede Haushaltshilfe unterliegt außerdem wie ein Arbeitnehmer der Treuepflicht. Sie ist jedoch oft ausgeprägter, da zwischen der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter im Haushalt und den Auftraggebern ein besonderes und persönliches Verhältnis herrscht.
Sollen Großeltern mit der Betreuung der Kinder und haushaltsnahen Arbeiten betraut werden, dürfen sie nicht im gleichen Haushalt wie die sie beschäftigenden Eltern wohnen. Außerdem wird ein Arbeitsvertrag verlangt, der sich an den Bedingungen orientiert, die auch für fremde Arbeitnehmer gelten würden.
Das Haushaltsscheckverfahren bietet sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber viele Vorteile. Für den Arbeitnehmer ist es mit einer sozialversicherungstechnischen Absicherung verbunden. Der Arbeitgeber erhält am Ende der vorgesehenen Periode eine Bescheinigung von der Minijob-Zentrale. Diese reicht er mit seiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, um sich die Einkommenssteuererstattung auszahlen zu lassen.
Fazit
Haushaltsnahe Arbeiten können dazu führen, dass der Arbeitgeber Steuern spart. Diese Möglichkeiten sind jedoch an verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen gekoppelt.
In erster Linie handelt es sich immer um eine geringfügige Arbeit im Haushalt des Arbeitgebers. Die Minijob-Zentrale hat ein Haushaltsschecksystem mit einem eindeutigen Kriterienkatalog entwickelt. Bei Einhaltung dieser Vorgaben sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer rechtlich abgesichert. Außerdem erhält der Arbeitgeber von der Behörde nach der Entrichtung der pauschalisierten Abgabe eine Bescheinigung, mit deren Hilfe er eine Einkommensteuererstattung beantragt.