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Immobilien kaufen in der Schweiz – Was Sie als deutscher Käufer beachten sollten

Immobilien kaufen in der Schweiz - Was Sie als deutscher Käufer beachten sollten

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Wissenswertes rund um den Immobilienkauf in der Schweiz für deutsche Bürger

Die Schweiz zählt aufgrund ihrer hohen Wohnqualität und den meist sehr guten Einkommensmöglichkeiten zu den attraktivsten Ländern in Europa. Der Kauf einer Immobilie in der Schweiz ist demgemäß für viele Menschen, vor allem Grenzgänger, aber auch Investoren interessant. Der Erwerb eines Hauses ist dabei nicht nur Schweizern vorbehalten. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen auch als deutscher Staatsangehöriger die Möglichkeit, in der Schweiz eine Immobilie zu kaufen. Im Vergleich zu vielen anderen Staaten der Europäischen Union gibt es in der Schweiz einige gesetzliche Regelungen, die es in Bezug auf einen Kauf zu beachten gilt.

Das Gesetz „Lex Koller“

Die geringe Größe der Schweiz hat bereits seit den 1960er Jahren zu einer Reihe von Gesetzen geführt, die einen sogenannten vermeintlichen Heimat-Ausverkauf verhindern sollten. Im Jahr 1983 wurde entsprechend ein Bundesgesetz etabliert, dessen Zweck die sinnvolle Regulierung von Grundstückskäufen durch Ausländer ist. Informell wurde das Gesetz zunächst unter der Bezeichnung Lex Friedrich bekannt. Die Bezeichnung basiert auf dem Namen des Politikers Rudolf Friedrich, der maßgeblich an der Verfassung des Gesetzes beteiligt war. Im Jahr 1997 erfolgte eine Umbenennung in Lex Koller, zurückgehend auf den Namen des Politikers Arnold Koller. Er zeichnete entscheidend für die bislang letzte große Überarbeitung des Bundesgesetzes verantwortlich.

Immobilienkauf durch in der Schweiz lebende Deutsche

Eine Kaufmöglichkeit hängt zunächst davon ab, ob Sie als deutscher Kaufinteressent bereits über eine gültige Niederlassungs- beziehungsweise Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen. Wenn die Berechtigung vorliegt, in der Schweiz wohnen zu dürfen, steht auch einem Kauf nichts im Wege. Sie erhalten in dem Fall bei Ihrem Status als Bürger der Europäischen Union eine Bewilligung, die mit einer Auflage verbunden ist. Sie müssen nachweisen können, dass Sie in einem möglichst unbefristeten, mindestens jedoch für ein Jahr gültigen Anstellungsverhältnis stehen. Wenn Sie diese Auflagen erfüllen, werden Sie hinsichtlich der Kaufmöglichkeiten einem Schweizer Bürger gleichgestellt.

In Hinblick auf die Steuern gelten konkrete Vorgaben, die im Zusammenhang mit den Regelungen Ihres Kantons in der Schweiz bestehen. Sowohl die beim Kauf zu entrichtende Grunderwerbssteuer als auch die jährlich anfallende Grundsteuer richten sich in ihrer Höhe nach den jeweiligen kantonalen Bestimmungen. Die Höhe ist demnach nicht einheitlich geregelt, sondern wird vom Kanton, in dem Ihre Immobilie steht, vorgegeben. Dies gilt sowohl für Immobilien Reinach, wie auch die gesamte Schweiz an sich. Sie können davon ausgehen, dass die Beträge deutlich unter denen liegen, die Sie in Deutschland zahlen würden.
Immobilienkauf durch außerhalb der Schweiz lebende Deutsche

Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in der Schweiz haben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, um eine Immobilie kaufen zu dürfen. Allem voran benötigen Sie eine Kaufbewilligung, die von der kantonalen Behörde Ihres Wunschortes erteilt wird. Ohne diese Genehmigung, die Sie beantragen müssen, ist ein Kauf in jedem Fall unzulässig.

1) Wenn Sie eine Ferienimmobilie erwerben wollen muss der Ort, an dem sich Ihre Immobilie befindet, der sogenannten Tourismuszone zugeordnet sein. Die jeweilige Zuordnung obliegt der Festlegung durch die Kantone.

2) Der Bundesrat teilt in jedem Kalenderjahr den einzelnen Kantonen ein „kantonales Kontingent“ zu. Damit Sie eine Immobilie erwerben können, müssen Sie zunächst eine zugehörige Kontingenteinheit finden. Jeder Kanton hat eigene Bestimmungen in Bezug auf den Verkauf solcher Einheiten an Ausländer. Die entsprechenden Regelungen gilt es vorab zu klären. Möchte Sie ausdrücklich ein gewerbliches Objekt kaufen, etwa ein Hotel, entfällt diese Vorgabe.

3) Beim Kauf Ihrer Immobilie sind Sie einerseits hinsichtlich der zulässigen Wohnfläche und andererseits der erlaubten Grundstücksfläche gebunden. Die Wohnfläche Ihres Objektes darf nicht über 200 Quadratmeter hinausgehen. Das zugehörige Grundstück ist auf eine Größe von 1000 Quadratmeter begrenzt.

Die gesetzlichen Regelungen in der Zukunft

Die Lex Koller Regelungen erfahren seit Jahren eine zunehmende Lockerung. Immer wieder werden die damit verbundenen rechtlichen Anpassungen zugunsten ausländischer Investoren kritisiert. Im Jahr 2007 plädierten die größeren Schweizer Parteien für eine ersatzlose Abschaffung des Gesetzes. 2014 forderte zunächst die Politikerin Jacqueline Badran eine Gesetzesverschärfung. 2017 beantragte der Bundesrat eine Rücknahme der Lockerungen, scheiterte jedoch an der vehementen Kritik durch Politiker und Angehörige der Wirtschaft. 2018 verzichtete in Folge dessen der Bundesrat auf eine Gesetzesverschärfung.

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