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Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie

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Als Inhaber, zum Beispiel für ein Messe Catering Hannover oder eines Handwerksbetriebes in Köln, sind Sie von der Mehrwertsteuer in der Gastronomie betroffen. Welche Regeln und Steuersätze für Sie von Bedeutung sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was müssen Gastronomen beachten?

Aufgrund der Pandemie gab es in der Gastronomie einige Änderungen sowie Ermäßigungen. Denn die Gastronomiebranche hat herbe Umsatzeinbußen einstecken müssen. Infolgedessen dominierte ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7 Prozent. Seit dem 1. Januar 2023 gilt nach wie vor die ermäßigte Steuer in Höhe von 7 Prozent.

Was genau bedeutet das nun für das Jahr 2023? Die ermäßigte Steuer bleibt – aufgrund der erhöhten Energiekosten. Bis 31.12.2023 gilt der niedrige Steuersatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob Gäste die Speisen vor Ort verzehren oder mitnehmen. Getränke hingegen unterliegen der erhöhten Steuer, bis auf Kuhmilch und Wasser. Bedeutet das, dass ab dem 1. Januar 2024 die früheren Vorschriften gelten? Das steht noch nicht fest. Wir werden Sie jedoch zeitnah über bevorstehende Veränderungen informieren.

Verschiedene Steuersätze

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie beläuft sich auf die Werte in Höhe von 5 %, 7 % oder 19 %. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von der Art der Gastronomie ab. Denn Gastronomie ist nicht gleich Gastronomie. Sofern sich Ihr Angebot lediglich auf Nahrungsmittel bezieht, müssen Sie mit einer Mehrwertsteuer in Höhe von sieben Prozent rechnen. Die Steuersätze unterscheiden sich und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab.

Wonach richten sich die einzelnen Steuersätze?

Wer ein Restaurant betreibt, achtet in der Regel auf ein Wohlfühlambiente und bietet den Besuchern Sitzgelegenheiten. Die Klassifizierung Restaurant impliziert eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Selbst, wenn die Restaurantbesucher aufgrund des Essens da sind, nehmen sie dieses vor Ort zu sich.
Wer einen Imbiss betreibt und dennoch Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellt, muss die Speisen mit einer Steuer in Höhe von 19 Prozent besteuern. Wer jedoch lediglich Stehtische, ohne Sitzmöbel anbietet, profitiert von einem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent. Das gilt auch in dem Fall, wenn in der Nähe Sitzmöglichkeiten vorhanden sind, die zu einem anderen Lokal gehören.
Bei Speisen zum Mitnehmen oder zum Liefern greift ebenso die ermäßigte Steuer. Gilt der immer oder macht das Finanzamt einen Unterschied? Ja, denn der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Grundnahrungs- und Genussmitteln. Bei den Ersteren gilt der ermäßigte Steuersatz, bei den Letzteren greift die höhere Besteuerung. Handelt es sich ferner um eine Luxusspeise wie Kaviar, dann sind diese mit 19 Prozent zu besteuern. Die reguläre Beachtung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist alles andere als einfach oder gar einheitlich. Obendrauf kommen noch weitere Sonderregelungen.

Die einzelnen Steuersätze richten sich ebenso nach den unterschiedlichen Zutaten. Eine Pflanzenmilch, die aus Soja, Hafer, Kokos oder Mandel besteht, fällt nicht in die Kategorie der Grundnahrungsmittel. Somit fällt ein Milchkaffe, den Gastronomen mit Pflanzenmilch servieren in die Kategorie des höheren Steuersatzes. Kommt hingegen Kuhmilch zum Einsatz, beläuft sich die Steuer auf einen Wert in Höhe von 7 Prozent. Denn Kuhmilch gilt analog zum Wasser als Grundnahrungsmittel. Alle weiteren Getränke hingegen unterliegen dem höheren Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent.

Welche Regelungen gelten für Catering Unternehmen?

Welche Regeln greifen beispielsweise bei der Messe Catering in Hannover? Laut Gesetz unterliegen die Verpflegungsdienstleistungen von Partiyervice- sowie Cateringunternehmen der ermäßigten Steuer. Sofern das Unternehmen ausschließlich Lebensmittel liefert. Die alleinige Lieferung definiert die Leistung, sofern kein Verzehr vor Ort stattfindet.

Gilt das auch, wenn bei einer Messe Catering Hannover ebenso Personal die Essens- und Geschirrausgabe regelt? Welche Regeln greifen, wenn Ihr Catering Unternehmen zusätzlich Tische, Geschirr, Besteck und Stühle zur Verfügung stellt? Nun, in diesen Fällen liegen keine begünstigten Dienstleistungen vor, welche dem Regelsteuersatz unterliegen. Dies würde nur dann zutreffen, wenn bei der Messe Catering Hannover weder Tische noch Stühle von dem Unternehmen gestellt werden.

Sofern Sie jedoch unsicher sind, wie Sie Ihren Service berechnen sollen, haben Sie die Wahl, Ihre Leistungen aufzulisten. Die nachfolgenden Leistungen unterliegen nicht dem ermäßigten Steuerbetrag:

  • Bereitstellung von Stühlen und Tischen
  • Bereitstellung von Geschirr und Besteck
  • Personal für die Essens- und Besteckausgabe

Die wichtigsten Steuern in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist nicht einheitlich. Es exzitieren unterschiedliche Gastronomie-Steuern. Sie setzen sich aus den nachfolgenden Steuern zusammen:

  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Lohnsteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer in der Gastronomie erhebt entweder die Stadt oder die Gemeinde, in welcher sich Ihr Betrieb befindet. Wie hoch die Steuer ist, bestimmt Ihr Jahresgewinn. Dieser wird mit der Steuermesszahl in Höhe von 3,5 Prozent multipliziert.

Sie können mit der nachfolgenden Formel Ihre Gewebesteuer selbst ermitteln: (Gewinn – Freibetrag)* 3,5% * Hebesatz = Gewerbesteuer.

Wer jedoch als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft einen Gastronomiebetrieb führt, genießt einen steuerlichen Vorteil. In diesen Fällen dürfen Sie von Ihrem Gewerbeertrag einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro subtrahieren.

Umsatzsteuer

Als Gastronomiebetreiber sind Sie dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer auf die veräußerten Lebensmittel und Dienstleistungen zu erheben. Die Steuerbeträge variieren – in Abhängigkeit von der Leistung – zwischen 7 und 19 Prozent. Wie bereits erwähnt, greifen die 7 Prozent lediglich bei der Veräußerung von Lebensmitteln. Sobald Sie jedoch Stühle, Tische und Personal zur Verfügung stellen, gilt der Betrag in Höhe von 19 Prozent.

Was trifft allerdings auf das flüssige Gold namens Kaffee zu? Leitungswasser und MIlch unterliegen einem Steuerbetrag mit dem Satz in Höhe von 7 Prozent. Sofern es sich um Kaffee-Mix-Getränke handelt, die sich bis zu 75 Prozent aus Kuhmilch zusammensetzen greift die 7-Prozent-Steuerregel. Darunter fallen:

  • Cappuccino
  • Latte Macchiato
  • Milchkaffee

Achtung: Das trifft nicht zu, wenn eine Pflanzenmilch für die Kaffee-Mix-Getränke zum Einsatz kommt. Hier gilt die 19-Prozent-Steuer-Regel.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer ist im Zuge der persönlichen Steuererklärung zu ermitteln. Sie steigt mit dem Gewinn: Je höher Ihr Gewinn, desto höher sind die Steuern, welche Sie entrichten müssen. Den Jahresgewinn dokumentieren Sie mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Seit 2022 beläuft sich der vom Gewinn abzuziehende Einkommenssteuer-Grundfreibetrag auf einen Wert in Höhe von 9.984 Euro für ledige Personen. Bei Ehepaaren hingegen ist er deutlich höher und beträgt 19.968 Euro.

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer entrichten Sie nur dann, wenn es sich bei der Rechtsform Ihres Betriebes um eine Kapitalgesellschaft handelt. Sofern das zutrifft, gilt für die Körperschaftssteuer ein Satz in Höhe von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Vierteljährlich sind die Abgaben zu leisten. Die Stichtage hierfür sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Lohnsteuer

Sofern Sie Mitarbeiter in Ihrem Betrieb beschäftigen, sind Sie dazu verpflichtet, eine Lohnsteuer und gegebenenfalls eine Kirchensteuer an das Finanzamt zu entrichten. Die Lohnsteuer erfolgt monatlich mit der Gehaltszahlung.

Mehrweggeschirr

Bei der Höhe des Steuersatzes spielt das Geschirr ebenso eine wichtige Rolle. Kunststoff- und Papierprodukte landen nach der Benutzung in der Regel im Müll. Porzellangeschirr fällt in die Kategorie Mehrweggeschirr und verlangt eine Reinigung nach der Verwendung. Somit verwandelt es ich der reine Nahrungsmittelverzehr in eine Dienstleistung. Wer also einen Imbiss betreibt und seine Gäste mit nachhaltigem Mehrweggeschirr verwöhnen will, muss mit einem Steuersatz in Höhe von 19 Prozent rechnen.

Fazit

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie lässt sich mit einer gut strukturierten und deutlichen Speisekarte vergleichen: Sie sollten diese gut kennen, um Sie anwenden zu können. Bei der Speisekarte kennen Sie als Gastronomiebetreiber jedes Gericht bis ins Detail und erfreuen mit den daraus kreierten Gerichten Ihre Besucher. Bei der Mehrwertsteuer hingegen kennen Sie die Unterschiede und erheben diese korrekt. Um sich jedoch im Dschungel der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nicht zu verlaufen, lohnt sich die Inanspruchnahme eines kompetenten Steuerberaters. Dieser beseitigt sämtliche Unklarheiten.

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