Skip to content

Wie Steuervorteile Vermieter bereichern können – Tipps und Tricks!

Steuervorteile Vermiete

Loading

AnzeigeHaben Sie kürzlich dank eines Immobilienmakler Dresden, Leipzig oder Berlin neue Mieter gefunden? Dann tragen Sie als Vermieter tragen Sie eine große Verantwortung. Gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken. Denn der Staat bietet zahlreiche Steuervorteile, die Ihnen helfen können, Ihre Rendite zu optimieren und Ihr Vermögen zu mehren. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie diese Vorteile nutzen können.

5 Tipps für die Steuererklärung für Vermieter

Als Vermieter müssen Sie Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies kann für unerfahrene oder angehende Vermieter eine Herausforderung sein. Hier einige Tipps, die Ihnen helfen können, Ihre Steuererklärung korrekt und effizient zu erstellen:

1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen

  • Zu den wichtigen Unterlagen für Vermieter zählen:
    Mietverträge: Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Informationen im Mietvertrag enthalten sind, z. B. die Miethöhe, die Nebenkosten, die Kaution und die Kündigungsfristen.
  • Nebenkostenabrechnungen: Bewahren Sie alle Nebenkostenabrechnungen sorgfältig auf. Sie können die in den Nebenkostenabrechnungen enthaltenen Kosten als Werbungskosten absetzen.
  • Rechnungen für Reparaturen und Instandhaltung: Alle Rechnungen für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an der vermieteten Immobilie können als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Belege für Werbungskosten: Sammeln Sie alle Belege für Werbungskosten, z. B. Maklercourtage, Renovierungskosten und Schuldzinsen.
  • Grundsteuerbescheid: Den Grundsteuerbescheid benötigen Sie, um die Grundsteuer als Werbungskosten absetzen zu können.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

2. Erstellen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung und Verpachtung gegenübergestellt. Einnahmen sind z. B. die Mieteinnahmen, die Nebenkosteneinnahmen und die Einnahmen aus der Vermietung von Garagen oder Stellplätzen. Ausgaben sind z. B. die Werbungskosten, die Abschreibungen und die Schuldzinsen.

3. Beachten Sie die Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen von anderen Einkunftsarten, wie z. B. Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder nichtselbstständiger Arbeit, abgegrenzt werden. Wichtig ist, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten vermischt werden.

4. Nutzen Sie alle Werbungskosten und Abschreibungsmöglichkeiten

Als Vermieter können Sie zahlreiche Werbungskosten und Abschreibungsmöglichkeiten geltend machen, um Ihre Steuerlast zu senken. Zu den Werbungskosten zählen z. B. die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung, die Schuldzinsen und die Hausverwaltungskosten. Zu den Abschreibungsmöglichkeiten zählen z. B. die Abschreibung auf das Gebäude und die Abschreibung auf die Ausstattung.

5. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten

Die Steuererklärung für Vermieter kann komplex sein. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Er kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Steuerlast zu optimieren.

Mietverträge und Verlustausgleich

Als Vermieter möchten Sie natürlich eine möglichst hohe Rendite erzielen. Neben der richtigen Auswahl der Immobilie und der sorgfältigen Mieterverwaltung spielen dabei auch die Gestaltung der Mietverträge und die Nutzung von Verlustausgleichsmöglichkeiten eine wichtige Rolle.

Mietverträge

Die Miethöhe sollte marktüblich sein, aber gleichzeitig auch so hoch sein, dass sie eine ausreichende Rendite abwirft. Die Nebenkosten sollten klar und deutlich im Mietvertrag aufgeführt sein. Die Miete sollte regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Die Kaution sollte in der Regel zwei Monatskaltmieten betragen. Die Kündigungsfristen sollten für beide Seiten fair sein.

Verlustausgleich

Verluste aus Vermietung und Verpachtung können mit anderen Einkünften verrechnet werden. Dies kann z. B. mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder nichtselbstständiger Arbeit erfolgen. Verluste können auch in das nächste Jahr vorgetragen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn in einem Jahr hohe Werbungskosten oder Abschreibungen angefallen sind.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, wie Sie Ihre Mietverträge geschickt gestalten und Verlustausgleichsmöglichkeiten nutzen können. So können Sie bares Geld sparen und Ihre Rendite optimieren.

Vermeiden Sie diese Fehler bei der Steuererklärung

Fehler können zu empfindlichen Nachzahlungen führen. Umso wichtiger ist es, die häufigsten Fehlerquellen zu kennen und zu vermeiden. Häufige Fehler bei der Steuererklärung von Vermietern:

  • Falsche Abgrenzung der Einkunftsarten: Vermieter müssen ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von anderen Einkunftsarten, wie z. B. Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder nichtselbstständiger Arbeit, abgrenzen.
  • Fehlerhafte Gewinnermittlung: Die Gewinnermittlung aus Vermietung und Verpachtung erfolgt nach dem Prinzip der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Fehler können bei der Zuordnung von Aufwendungen zu den Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben auftreten.
  • Nichtbeachtung von Werbungskosten, Abschreibungen und Sonderausgaben: Vermieter können zahlreiche Werbungskosten, Abschreibungen und Sonderausgaben geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken. Häufig werden jedoch nicht alle absetzbaren Aufwendungen berücksichtigt.
  • Verspätete Abgabe der Steuererklärung: Die Abgabe der Steuererklärung ist für Vermieter jedes Jahr bis zum 31. Mai (bei elektronischer Abgabe bis zum 31. Juli) fristgerecht zu erfolgen. Verspätete Abgaben können zu Säumniszinsen und Strafen führen.

Vermieter sollten sich vor der Nutzung von Steuergestaltungsmodellen genau informieren. Einige Modelle können zu erheblichen Risiken führen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten.

Müssen Vermieter eine Steuererklärung abgeben?

Ja, als Vermieter müssen Sie grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vermietung privat oder gewerblich erfolgt.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Vermieter, die keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, müssen keine Steuererklärung abgeben.
  • Vermieter, deren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den Grundfreibetrag nicht übersteigen, müssen keine Steuererklärung abgeben.
  • Vermieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus im Rahmen der Kleinvermietung vermieten, müssen keine Steuererklärung abgeben, wenn die Mieteinnahmen 520 € pro Jahr nicht übersteigen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Abgabefrist für die Steuererklärung

Die Abgabefrist für die Steuererklärung von Vermietern dient dazu, dem Finanzamt die Möglichkeit zu geben, die erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu überprüfen. Die Frist soll außerdem sicherstellen, dass alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen pünktlich abgeben und so die Steuereinnahmen des Staates gesichert werden. Die Abgabefrist für die Steuererklärung von Vermietern unterscheidet sich von der normalen Abgabefrist für Steuererklärungen:

  • Normale Abgabefrist: Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres.
  • Abgabefrist für Vermieter: Vermieter haben bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Bei elektronischer Abgabe verlängert sich die Frist bis zum 31. August des Folgejahres.

Die längere Abgabefrist für Vermieter ist damit begründet, dass die Erstellung der Steuererklärung für Vermieter oft komplexer ist als für andere Steuerpflichtige. Vermieter müssen z. B. die Mieteinnahmen, die Nebenkostenabrechnungen und die Werbungskosten für die vermietete Immobilie berücksichtigen. Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung versäumen, müssen Sie mit einem Versäumniszuschlag rechnen.

Abgabe der Steuererklärung

Die Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung muss am Wohnort des Vermieters eingereicht werden. Es spielt keine Rolle, wo sich die vermietete Immobilie befindet. Ein Beispiel: Ein Vermieter mit Wohnsitz in Hamburg vermietet eine Wohnung in München. Die Steuererklärung für die vermietete Wohnung in München muss der Vermieter in Hamburg beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wenn die vermietete Wohnung im Ausland liegt, kann die Steuererklärung auch beim Finanzamt am Ort der Wohnung eingereicht werden. Falls der Vermieter im Ausland eine Betriebsstätte hat, die für die Verwaltung der vermieteten Immobilie zuständig ist, kann die
Steuererklärung auch beim Finanzamt am Ort der Betriebsstätte eingereicht werden.

Fazit

Die Steuererklärung für Vermieter kann komplex sein, aber sie bietet auch zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Vermieter sollten sich daher vor der Erstellung der Steuererklärung genau informieren und ggf. einen Steuerberater um Rat fragen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen.
  • Erstellen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  • Beachten Sie die Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten.
  • Nutzen Sie alle Werbungskosten und Abschreibungsmöglichkeiten.
  • Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.
  • Vermeiden Sie typische Fehler.
  • Beachten Sie die Abgabefrist.
  • Reichen Sie die Steuererklärung am Wohnort des Vermieters ein.
  • Mit der richtigen Vorbereitung und dem nötigen Wissen können Vermieter ihre Steuererklärung korrekt und effizient erstellen und so ihre Steuerlast optimieren.

Darüber hinaus sollten Vermieter die folgenden Punkte beachten:

  • Die Steuergesetze ändern sich ständig. Daher ist es wichtig, sich immer auf dem Laufenden zu halten.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Vermieter sollten sich daher über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und die für sie beste Option wählen.
  • Es ist wichtig, die Steuererklärung korrekt und pünktlich abzugeben. Fehler können zu empfindlichen Nachzahlungen führen.

Mit diesen Tipps steht Ihrer effizienten Steuererklärung als Vermieter nichts mehr im Wege!

Das könnte sie auch interessieren!