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Traktor Steuern berechnen – Ein Leitfaden zur Steuerkalkulation für Landwirte

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Steuerangelegenheiten sind thematisch nicht nur umfangreich, sondern auch komplex. Nahezu wöchentliche Neuerungen müssen permanent mitverfolgt werden und fließen tagesaktuell in die Berechnung Ihrer Traktorsteuer ein. Aber was genau ist die Traktorsteuer – und wer muss sie wofür und weshalb entrichten? Müssen Sie diese entrichten, wenn Sie einen Kleintraktor kaufen? Das und mehr erfahren Sie hier.

Die Grundlagen

Mit der Traktorsteuer hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit gefunden, die sonst für herkömmliche Kraftfahrzeuge übliche KFZ-Steuer auch in die Landwirtschaft einzugliedern. Mit 11,25 Euro pro Jahr (für je 200 kg Fahrzeuggewicht – bei Traktoren mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg) werden so vor allem Hobbylandwirte in die Pflicht genommen; denn ein Landwirt, der am kommerziellen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, der kann Antrag auf eine Befreiung stellen. Aber was genau bezweckt die Traktorsteuer eigentlich?

Definition und Zweck der Traktorsteuer

Bei der Traktorsteuer handelt es sich um die Kraftfahrzeugsteuer, wie sie auch für gewöhnliche Personenkraftwagen und Motorräder gilt – jedoch gehören Traktoren dem Abschnitt „Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge“ als „anderes Fahrzeug“ an. Zweckgebunden ist diese Steuer zwar nicht, üblicherweise wird mit ihr aber unter anderem die Erhaltung des Straßennetzes (Reparaturen) oder dessen Ausbau finanziert.

Rechtsprechung und juristische Basis

Die primäre Rechtsgrundlage bildet das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG). In diesem ist festgelegt, für welche Art von Kraftfahrzeug die Steuer zu entrichten ist, sowie ihre Höhe. Im Falle der Traktorsteuer gilt bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg ein Steuerbetrag von 11,25 Euro; pro 200 kg Fahrzeuggewicht. Beträgt das höchstzulässige Gesamtgewicht Ihres Traktors zwischen 2.000 und 3.500 kg, erhöht sich die Steuerleistung auf 12,02 Euro, ebenfalls je 200 kg Fahrzeuggewicht.

Von Steuerpflicht und Befreiung

Kein echter Landwirt kommt langfristig ohne seinen Traktor aus. Relevant ist jedoch, ob Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb hobbymäßig betreiben (also Acker- und Pflanzenbau sowie Viehwirtschaft nur zum Eigennutzen betreiben) oder ob Sie damit die Bevölkerung versorgen. Im letzteren Fall ist es Ihnen nämlich möglich, Antrag auf Steuerbefreiung zu stellen. Sie erhalten dann für Ihren Traktor ein Kennzeichen mit grünem Schriftzug. Steuerpflichtige Hobbylandwirte fahren indes mit der gewöhnlichen schwarzen Nummer und unter ebenso gewöhnlicher Zulassung, wobei Anhänger separat zuzulassen sind. Der gewerblich genutzte Anhänger mit grüner Kennzeichenbeschriftung fährt ebenfalls steuerfrei.

Die Traktorsteuerliche Klassifizierung

Aspekte, die sich im Steuerrecht schon länger gehalten haben, sind beispielsweise die Abgrenzung von steuerpflichtigen zu steuerbefreiten Traktoren, die Art und Weise der Wertermittlung und der Umgang mit Sonderfällen wie etwa einem Import. Oder dem Erwerb gebrauchter Traktoren.

Die Abgrenzung steuerpflichtiger Traktoren

Ob ein Traktor einer Steuerpflicht unterliegt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen muss Ihr land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb in einer Form genutzt werden, die nicht nur Ihnen, sondern der Allgemeinheit zugutekommt. Ist dies der Fall, dürfen Sie dennoch nicht ohne Weiteres steuerfrei fahren – denn auch der Zweck der Verwendung Ihres Fahrzeugs ist von Bedeutung.

Nach § 9 Abs 2 der KFZ-Zulassungsverordnung dürfen Sie beispielsweise mit einem grünen Kennzeichen nicht ehrenamtlich für den örtlichen Gartenverein Grünschnitt transportieren; den die Verwendung ist ausschließlich für den Land- und Forstwirtschaftsbetrieb vorgesehen. Ausnahmen gibt es lediglich auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, Landschaftssäuberungsaktionen und Altmaterialsammlungen (auch in nicht gewerblichem Sinne), bei Feuerwehreinsätzen und -übungen, durch Feldgeschworene oder auf den jeweils dafür erforderlichen An- und Abfahrten.

Aufträge von Vereinen oder Privatpersonen sind also grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen steuerpflichtig.

Die Wertermittlung von Traktoren

Um die Besteuerung Ihres Traktors von Anfang an korrekt durchzuführen, bedarf es zunächst einer Wertermittlung. Dabei sind online verfügbare Kalkulatoren eine besonders große Hilfe. Bisher ging man bei der manuellen Wertermittlung vom Neupreis aus und errechnete den Marktwert über sogenannte Abwertungskurven. Ihre Resultate waren oft unrealistisch und sagten nur wenig Wahres aus. Grundlage der modernen Onlinerechner ist stattdessen eine kontinuierliche Marktforschung und die stetige Preisanalyse, die sich die stets ändernden Zahlen und Marktdaten zunutze machen.

Durch die Eintragung Ihrer Traktordaten erhalten Sie den Marktwert Ihres Nutzfahrzeugs auf einfache Weise und in kurzer Zeit übermittelt, sodass die Besteuerung für Sie einerseits korrekt, andererseits abgabenfreundlich und schnell durchgeführt werden kann.

Worauf bei Sonderfällen zu achten ist

Beim Import ausländischer Nutzfahrzeuge gelten nicht nur steuerlich sondern auch technisch einige Bestimmungen. Zwar bedarf es aufgrund der EU-weiten Typengenehmigung in Deutschland keiner eigenen Genehmigung mehr, sehr wohl benötigen Sie zum Nachweis derselben aber entsprechende Papiere (zum Beispiel das COC-Papier, den ausländischen Typenschein oder die Zulassungsbescheinigung). Abhängig davon, ob eine EU-Betriebserlaubnis vorliegt oder nicht, sind unterschiedliche Dokumente zur Zulassung erforderlich. Außerdem kann die Zulassung älterer Traktoren von einigen Begutachtungstests begleitet sein. Ebenfalls sind etwaige Umbauten nicht außer Acht zu lassen.

Beim Traktor Steuern berechnen – die Kriterien

Die Höhe Ihrer Traktorsteuer richtet sich zum einen nach dem Fahrzeuggewicht, zum anderen aber auch nach Ihrer Region. Die Steuerfestsetzung erfolgt über das Hauptzollamt, welches für Ihren Zulassungsbezirk zuständig ist. Über die Website des Bundesfinanzministeriums wird Ihnen ein eigener KFZ-Steuerrechner zur Verfügung gestellt, der abhängig von Fahrzeugart und Gewicht die für Sie geltende KFZ-Steuer errechnet; auch für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge wie Schlepper oder Traktoren.

Einflussfaktoren auf die Traktorsteuer (z. B. Leistung, Baujahr)

Die Traktorsteuer ist kein konstanter Wert, sondern richtet sich nach dem Traktormodell, der Leistung, dem Verwendungszweck, dem Baujahr und einigen andern Kriterien. Der Hubraum sowie der CO2-Ausstoß sind ebenso ausschlaggebend wie der Spritverbrauch, das Eigengewicht und die Schadstoffklasse, der Ihr Traktor zugeordnet ist. Je mehr Informationen über Ihren Traktor vorhanden sind, desto exakter kann eine Berechnung erfolgen.

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Für Traktoren gelten in Deutschland einige Sonderbestimmungen hinsichtlich ihrer Abschreibung. Einige Optionen sind selbst Einheimischen nicht bekannt, die an dieser Stelle Erwähnung finden sollen. Übrigens: Die degressive Abschreibung für Traktoren gibt es nicht mehr.

  • Liquiditätsvorteil durch Investitionsabzugsbetrag
  • Sonderabschreibung nach § 7g Einkommenssteuergesetz
  • klassische lineare Abschreibung

Steuerliche Vorteile durch gezielte Investitionen

Investitionskosten, die Sie für die nächsten drei Jahre planen, dürfen sofort zur Gänze abgeschrieben werden. Der Investitionsabzug beträgt dabei jeweils die Hälfte der gesamten Kosten.

Steueroptimierung für Landwirte

Durch Änderungen des Steuerrechts taten sich Anfang des Jahres neue Möglichkeiten der Steueroptimierung auf. Eine Beratung durch Ihren Steuerberater oder externe Experten ist grundsätzlich nie verkehrt; jedoch können Sie sich auch selbst einen Überblick über die bestehenden Optionen verschaffen.

Steuervergünstigungen nutzen

Steuervergünstigungen für Landwirte sind beispielsweise bei Agrardiesel als Treibstoff gegeben. Außerdem gelten direkt bei der KFZ-Steuer Vergünstigungen für 10 % Ihres Fahrzeugbestandes.

Aktuelle Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Grundsätzlich gilt: Führen Sie Ihre Steuererklärung ohne Steuerberater durch, so haben Sie für den Veranlagungszeitraum 2023 bis zum 28. Februar 2025 Zeit, Ihre Erklärung abzugeben. Sind Sie hingegen steuerlich beraten, so verlängert sich diese Frist auf den 31. Oktober 2025. Sollte das Ende dieser Frist auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, so endet die Frist mit dem jeweils darauffolgenden Werktag.

Weitere rechtliche Aspekte und Haftung

In der Haftung wird grundsätzlich unterschieden, ob Sie selbst als alleiniger Verantwortlicher einstehen oder ob Ihr Steuerberater Fehler gemacht hat. Daneben unterscheidet man zwischen einem echten Fehler, der unabsichtlich geschehen ist, und Fehlern, die erkannt, aber vertuscht werden sowie absichtlichen Manipulationen.

Grundsätzlich sollten Sie – auch wenn Steuerberater bei Ihrem Traktor Steuern berechnen – selbst so viel Ahnung von Ihrer Steuerberechnung haben, dass Sie in der Lage sind, die Arbeit Ihres Steuerberaters zu überprüfen. So lassen sich Fehler erkennen, bevor sie beim Finanzamt landen. Dazu kommt, dass Fehler entweder um Vorteil des Finanzamts oder zu Ihrem eigenen Vorteil ausfallen können; und dass Fehler zu Ihrem eigenen Vorteil kritischer beäugt werden als andere, liegt auf der Hand.

Haftungsrisiken bei falscher Steuerberechnung

Ob eine Steuerhinterziehung nun absichtlich oder unbewusst stattgefunden hat – das Finanzamt kann bis zu zehn Jahre rückwirkend ein Strafverfahren einleiten. Bei leichteren Steuerverkürzungen ist mit einem Verfahren bis zu fünf Jahre rückwirkend zu rechnen; bei besonders kleinen Unstimmigkeiten vier Jahre rückwirkend.

Sollten Fehler als absichtlich hervorgehen, so sind diese strafbar. Absichtliche Fehler werden üblicherweise als Steuerhinterziehung gewertet. Unbeabsichtigte Fehler können zwar jedem passieren, sie schützen jedoch weder Sie noch Ihren Steuerberater im Ernstfall vor Strafe, wobei ein „Fehler“ weit entfernt ist von einer „Steuerhinterziehung“. Grundsätzlich gilt aber: Erkennen Sie den Fehler selbst und korrigieren ihn in Eigeninitiative, haben Sie nichts zu befürchten.

Umgang mit Steuerprüfungen und -bescheiden

Auch wenn Ihnen vermutlich die Haare zu Berge stehen – mit Ihrem Steuerprüfer sollten Sie stets ein mehr oder weniger gutes Verhältnis pflegen und sich ihm gegenüber kooperativ verhalten. Immer daran denken: Auch diese Menschen machen lediglich ihren Job und unterliegen Anweisungen.

Fazit

Die Traktorsteuer betrifft sie als Landwirt nahezu unausweichlich. Ob Sie nun einen Kleintraktor kaufen wollen oder unterschiedliche Besteuerungsarten auf ihren bestehenden Fuhrpark anwenden wollen: Eine korrekte Steuerkalkulation spart sprichwörtlich bares Geld und ermöglicht so auf indirektem Wege die Erhöhung des betrieblichen Ertrages.

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