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Vermietung Softeismaschine – worauf Sie achten sollten

Bei der Vermietung Softeismaschine für Ihre Veranstaltung sollten Sie wichtige Aspekte beachten

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[vc_row][vc_column][vc_single_image image=“2345″ img_size=“full“ alignment=“right“ css=“.vc_custom_1576843437782{margin-bottom: 20px !important;}“][vc_column_text]Vermietung Softeismaschine klingt gut? Eine Softeismaschine mieten oder eine für Frozen Yogurt – auf Firmen-Events, Messen und anderen Veranstaltungen ist das eine beliebte Attraktion geworden. Die Gäste freuen sich über eine kleine Erfrischung oder süße Nascherei. Sie nehmen die Dienste einer solchen Eismaschine gerne in Anspruch.

Für die Veranstalter eines Events ist das Mieten einer Maschine auch eine komfortable Lösung. Gute Gastronomie und Verpflegung ist normalerweise vorausgesetzt. Aber eine Maschine, die auf Wunsch so viel Softeis oder Frozen Yogurt spendet wie gewünscht, das verleiht einer Veranstaltung dann immer noch das gewisse Extra. Ebenso wie Hüpfburgen und sonstige, unterhaltsame Annehmlichkeiten.

Doch worauf sollte man als Unternehmern achten, wenn man eine Eismaschine vermietet, mit der dann die Nutzern ihren Gästen Softeis oder Frozen Yoghurt anbieten?

Steuerliche Aspekte der Vermietung einer Eismaschine

Grundsätzlich haben Catering- und Gastronomiebetriebe normalerweise schone eine Gewerbeanmeldung, mit der sie ihr Geschäft betreiben. Wer jedoch eine Softeismaschine ins Angebot nehmen möchte, welche die Kunden mieten können, der sollte nochmals den Gewerbeschein dahingehend prüfen, ob der Verleih von Geräten als Tätigkeit mit erfasst wurde, oder ob eine Erweiterung der Anmeldung notwendig ist.

Wer eine Softeisamaschine zur Miete an andere verleiht, der erzielt damit Einnahmen:

Bei der Vermietung von beweglichen Gegenständen und Geräten ist keine Befreiung von der Umsatzsteuer vorgesehen. Diese berechnet man daher ganz normal.

Der Betrag, der durch die Vermietung der Softeismaschine eingenommen wird, gilt als Teil der betrieblichen Einnahmen. Demzufolge unterliegen diese Einnahmen der Gewerbesteuer, sofern das Unternehmen die dafür erforderlichen Größenkategorien erfüllt.

Ebenso werden die Einnahmen als Teil des Gewinns bei der Ermittlung der Steuerlast berücksichtigt. Von diesen Einnahmen dürfen die erforderlichen Werbungskosten abgezogen werden. Das heißt: Kosten, die zum Beispiel für den Transport einer Softeismaschine oder für deren Reinigung angefallen sind, können steuermindernd abgezogen werden.

Eine Maschine für die Herstellung von Softeis ist natürlich auch Teil des Anlagevermögens. Demzufolge fallen für das Gerät auch Abschreibungen innerhalb der steuerlich zulässigen Grenzen an. Diese können linear oder degressiv in Anspruch genommen werden.

Softeismaschine vermieten – worauf noch achten?

Neben den steuerlichen Gesichtspunkten, gibt es noch einige andere Aspekte zu berücksichtigen, auf die Unternehmen achten müssen.

Softeis, Frozen Joghurt oder sonstige Formen von Eis sind Lebensmittel. Im Bereich Food gelten sehr anspruchsvolle Hygienevorschriften. Auch, wenn es die Kunden sind, die später die Maschine mieten, sollten Unternehmen sehr genau darauf achten, dass die Reinigung genau dokumentiert wurde. Kommt es später zu gesundheitlichen Problemen bei den Gästen, die Kontakt mit dem Eis hatten, dann können diese Dokumente bei einer möglichen Klage hilfreich sein, um sich zu entlasten.

Des Weiteren gilt es darauf zu achten, dass die notwendigen Versicherungen geschlossen sind. Denn wenn die Kunden ein solcher Gerät mieten und sich dann aufgrund einer Fehlfunktion dieser verletzen, dann könnte der Vermieter unter Umständen in der Haftung stehen und muss dann für den Schaden aufkommen.

Unterm Strich lässt sich also sagen, dass es einen Unterschied macht, ob man als Gastronomie-Unternehmen selbst Eis verkauft, oder die Geräte dafür den Kunden als Mietgegenstände zur Verwendung überlässt. Es ist eine andere Art von Geschäft, für die man spezielle Vorkehrungen treffen sollte.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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