Experten sagen, dass Abschreibungen und Rückstellungen die wichtigsten Mittel sein können, um Bilanzpolitik zu betreiben. Die beiden Posten der Bilanz bieten unterschiedliche Wahlrechte an, so dass man zwischen den Geschäftsjahren den Gewinn massiv beeinflussen kann. Durch die Anwendung solcher Spielräume ergeben sich die Möglichkeiten und steuerliche Maßnahmen zu ergreifen, um Zahlungen hinauszuzögern.
Je nach Art des Unternehmens spielen dabei die jeweils meistgenutzten Aktiva eine Rolle. Um das zu verdeutlichen, haben wir ein Unternehmen ausgesucht, das überwiegend Cloud Services anbietet, bei dem auf eine riesige Serverfarm zurückgegriffen wird. Wir zeigen auf, wie dabei mit dem technischen Wirtschaftsgut „Serverschrank“ verschiedene Abschreibungen genutzt werden. Beeinflusst wird das ganze durch die Nutzungsdauer und den Anschaffungswert.
Serverschrank und Nutzungsdauer – welche Möglichkeiten bieten sich?
Vater Staat ist allgemein sehr darauf bedacht in Sachen Steuern nur möglichst wenig Raum für Spielereien zu lassen. Ziel dahinter ist es so zu agieren, dass Unternehmen nur wenig Chancen haben Zahlungen aufzuschieben. Zudem soll jegliche Diskussion vermieden werden darüber, was wie lange genutzt werden kann.
Aus diesem Grund haben die Behörden amtliche AfA-Tabellen festgelegt, wo für einzelne Posten im Anlagevermögen die Zeiten erfasst werden. Problem dabei ist, dass in solchen AfA-Tabellen nicht immer genau genug beschrieben wird, um welches Wirtschaftsgut es sich handelt. In diesem Fall werden auch AfA-Tabellen zugelassen, die von Prüfern oder Branchenverbänden empfohlen wurden.
Da wäre zum Beispiel die AfA-Tabelle der Finanzbehörden. Sie gibt an, dass allgemein verwendbare Anlagegüter 8 Jahre genutzt werden können. Dazu gehören vor allem Möbel aus dem Büro. Somit könnte das Unternehmen die 8 Jahre ansetzen.
Andererseits besteht auch die Option zu sagen, dass ein Serverschrank immer gemeinsam mit einem bestimmten Server genutzt wird. Dieser wiederum wird aller 3-4 Jahre ausgewechselt und der Schrank wird mit entsorgt. In diesem Fall wäre die Lösung den Schrank mit der gleichen Zeit anzusetzen. Wenn der Zusammenhang eindeutig belegt werden kann, dann wird der Steuerprüfer das Equipment wohl als Teil der IT durchwinken. Für das Unternehmen ergibt sich hier die Option den einen oder anderen Wert anzusetzen. Je nach wirtschaftlicher Lage, nach Preis und Menge der Serverschränke besteht damit eine Möglichkeit den Geldfluss den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Als weitere Option bietet der Gesetzgeber einen Zeitraum von 5 Jahren an. Dieser gilt für den Sammelposten an Wirtschaftsgütern von einem Wert von bis zu 1.000 Euro. Dafür müssen sie selbständig nutzbar sein, was bei einem Serverschrank der Fall ist. Dieses Wahlrecht kann man ausüben, oder sich für eine längere Abschreibung entscheiden.
Wenn die Güter zwischen einem Betrag von 250,01-800 Euro liegen und selbständig nutzbar sind, dann reicht es aus sie innerhalb eines Jahres abzuschreiben. Wer hunderte Schränke auf der Serverfarm hat aus diesem Preissegment, für den verkürzt sich damit die Zeit immens.
Sollte der Wert des Serverschranks sogar unter 250 Euro liegen, dann wird nicht mal aktiviert, sondern es erscheint in den Betriebsausgaben. Es ist natürlich sehr unwahrscheinlich, dass das passiert. Wer jedoch für seine IT Firma gebrauchte Ausrüstung kauft, bei dem könnte es sein, dass die Preisgrenze nicht gerissen wird.
Fazit: die Nutzungsdauer von Serverschränken ist grundsätzlich sehr lang. Allerdings ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen unterschiedliche Fristen, die Sie als Unternehmen ansetzen können.