In Bereich der unternehmerischen Tätigkeit kommt es gelegentlich dazu, dass ein Industriezelt zum Einsatz kommt. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn kurzfristig Materialien oder Produktionsmittel untergebracht werden müssen, für die nicht genügend Platz zur Verfügung steht. Andererseits gibt es auch Zelte, die ganz gezielt für Events und Veranstaltungen genutzt werden. Sie sind dazu gedacht, um Menschen ein Dach über dem Kopf zu bieten und sie bei einer Feier vor der Witterung zu schützen.
Beide Arten von Zelt haben eines gemeinsam. Nach deutschem Recht gelten sie als sogenannte fliegende Bauten. Diese Klassifizierung wurde gezielt so vorgenommen, damit für den Aufbau nicht gleich eine Baugenehmigung notwendig wird, wie bei festen, baulichen Anlagen. Andererseits dürfen solche fliegenden Bauten auch nicht komplett ohne jegliche Beachtung einer Richtlinie aufgestellt werden. Ein paar rechtliche Anforderungen seitens der Behörden sind dann doch vorhanden.
Wir zeigen Ihnen daher, worauf Sie bei der Verwendung von fliegenden Bauten achten müssen und wer zuständig ist für eine möglicherweise erforderliche Genehmigung.
Fliegende Bauten – wie ist die Rechtslage beim Aufbau?
Wichtig zu wissen ist, dass es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt. Wer schon einmal beispielsweise ein Zelt in einer Niederlassung in Bayern aufgestellt hat, der sollte nicht davon ausgehen, dass in Hamburg die gleichen Richtlinien gelten. Daher, vorsichtshalber immer nochmal nachfragen. Das wäre ganz bestimmt sinnvoll.
Ob ein Zelt-Aufbau eine Genehmigung benötigt, das hängt in nahezu allen Länderverordnungen davon ab, welche Grundfläche das Ganze hat und wie hoch es ist. In den meisten Ländern gibt es die Vorschrift, dass ein Zelt von unter 75 Quadratmetern Grundfläche und unter 5 m Höhe zu den genehmigungsfreien fliegenden Bauten gezählt wird. Ihre Aufstellung darf normalerweise ohne die Erteilung einer besonderen Ausführungsgenehmigung erfolgen.
Das andere wichtige Kriterium ist die Frage, wofür ein fliegender Bau aufgestellt werden soll. Je mehr Menschen sich darin aufhalten werden, umso strenger natürlich die Regeln. Zudem spielt auch die Frage, eine Rolle, was darin gemacht wird. Ein Festessen? Eine Disco? Werden Spielgeräte für Kinder oder ein Fahrgeschäft aufgebaut? Solche Gegebenheiten beeinflussen ebenfalls die Auflagen.
Kleiner Tipp: Wenn Sie sich an eine Zelt Vermietung wenden, um eines zu leihen, dann sollten Sie sehr genau Auskunft darüber geben, wie groß es sein soll, wie viele Besucher oder Nutzer Sie einplanen und was darin gemacht werden wird. Dann können Ihnen die Mitarbeiter bestimmt schon die meiste Arbeit abnehmen und die wichtigsten Infos geben bezüglich der Bauordnung.
Sollten die oben genannten Kriterien erfüllt werden, dann müssen fliegende Bauten bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Wird die Anlage das erste Mal errichtet, ist eine Abnahme durch eine Prüfbehörde, wie dem TÜV, notwendig. Die Ergebnisse werden in ein Prüfbuch eingetragen. Dieses Prüfbuch ist mindestens der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. In kleineren Gemeinden sind das die Landratsämter.
Neben der reinen Bauordnung sind noch weitere Regeln zu beachten. Die Menge an Fluchtwegen, Brandschutzvorschriften und viele weitere mehr müssen erfüllt sein. Vor allem dann, wenn die Aufstellung neben einer baulichen Anlage erfolgt, bei der es sich um einen festen Bau handelt.
Fazit fliegende Bauten
Die Aufstellung eines Zeltes, egal für welchen Zweck, sollte beim ersten Mal mit Hilfe eines erfahrenen Fachmanns durchgeführt werden. Ein Gutachter kann schon im Vorfeld alle Erfordernisse ausfindig machen. Wenn dort alles geklärt ist, dann ist es Zeit mit der Installation zu beginnen und ab dann sollte alles relativ unkompliziert laufen, quasi nach Schema F.