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Wie Sie eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzen können

In diesem Beitrag erfahren Sie detailliert wie Sie eine Haushaltsauflösung steuerlich leicht und unkompliziert absetzen können

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Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen können hohe Kosten verursachen. Natürlich können Sie selbst eine Haushaltsauflösung durchführen. In vielen Fällen ist es aber ratsam, ein Fachunternehmen zu beauftragen. Da hohe Kosten entstehen können, stellen sich viele Hausbesitzer die Frage, ob sie die Haushaltsauflösung steuerlich absetzen können. In erster Linie sollten Sie einige vorbereitende Maßnahmen treffen. Die Kosten für eine Haushaltsauflösung hängen von der Fläche ab. Für eine größere Fläche fallen also auch höhere Kosten an. In Großstädten werden Sie einige Fachunternehmen für Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen finden. Geben Sie hierzu die Suchbegriffe Haushaltsauflösung München, Haushaltsauflösung Hamburg oder Berlin ein. Informieren Sie sich über den Anbieter und nehmen Sie Kontakt auf.
Das Besondere an Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen ist, dass sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen. Sie können die Haushaltsauflösung steuerlich absetzen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Eine Haushaltsauflösung Hamburg oder in München können Sie also in Ihrer Steuererklärung geltend machen. In diesem Blog geht es darum, was Sie alles beachten müssen, wenn Sie die Entrümpelung oder Haushaltsauflösung steuerlich geltend machen möchten.

Wissenswertes zu Haushaltsauflösungen

Beim Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen müssen Sie als Erstes unterscheiden, um welche Art Auflösung es sich handelt:

Dachboden oder Keller

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Wenn Ihr Dachboden oder Keller entrümpelt wird, handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, die Sie in der Steuererklärung geltend machen können. Geregelt sind diese haushaltsnahen Dienstleistungen im Einkommenssteuergesetz (EStG). Neben Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen zählen Reinigungs-, Haushalts- und Gartenarbeiten dazu. Der Höchstsatz, den Sie steuerlich absetzen können, liegt bei einem Fünftel (20 Prozent) oder einem Maximalbetrag von 20.000 Euro. Sie sollten berücksichtigen, dass Sie nicht die kompletten Rechnungskosten der Haushaltsauflösung steuerlich absetzen können. Absetzbar sind nur die Fahrt- und Arbeitskosten, die in jeder Rechnung ausgeschrieben werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie eine Rechnung haben und der Betrag überwiesen wurde. Barzahlungen werden beim Finanzamt nicht akzeptiert.

Todesfall

Nach einem Todesfall können Sie eine Wohnung erben. Vor der Steuer gehört die Wohnung dann Ihnen und kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Neben den Kosten für die Haushaltsauflösung können Sie in Ausnahmesituationen auch Beerdigungskosten steuerlich absetzen. Hier kommt es aber auf die Höhe des Erbes an. Im Todesfall haben Sie auch die Möglichkeit, eine Haushaltsauflösung in der Erbschafts-Steuer als Nachlassverbindlichkeit geltend zu machen.

Geschäftsauflösung

Auch Geschäftsauflösungen können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hier gibt es allerdings einige Punkte zu berücksichtigen, die Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten.

Definition haushaltsnahe Dienstleistungen

Durch eine haushaltsnahe Dienstleistung können Sie einen bestimmten Betrag in der Steuererklärung geltend machen. Im Steuerrecht wird zwischen haushaltsnahen Handwerkerleistungen, Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen unterschieden. Sie haben als steuerzahlender Bürger die Möglichkeit, sich am Ende des Jahres einen bestimmten Betrag vom Finanzamt zurückzuholen. Handwerkerleistungen sind Kosten, die für Handwerkerarbeiten im Haus angefallen sind. Beschäftigungsverhältnisse beziehen sich auf einen Gärtner oder eine Haushaltskraft. Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählen die restlichen Kosten, z. B. Räumungen, Umzugskosten, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen sollten Sie berücksichtigen, dass alle Arbeiten in Ihrem Wohnraum und Grundstück stattfinden. Ansonsten können Sie diese Kosten nicht abdecken.

Wann kann eine Haushaltsauflösung steuerlich abgesetzt werden?

Bei der Haushaltsauflösung gibt es ein paar Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Es muss sich um den eigenen Wohnraum oder Grundstück, die Haushaltsauflösung nach einem Erbe oder einer Geschäftsauflösung handeln.
  • Sie sollten die haushaltsnahen Dienstleistungen prüfen und die Rechnungen finden. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro.
  • Es ist auch möglich, die Kosten im Todesfall als Nachlassverbindlichkeit anzusetzen. Bei einem Erbe sollten Sie die Höhe des Erbes auch berücksichtigen.

Kosten für Haushaltsauflösung

Die Kosten für eine Haushaltsauflösung können ziemlich hoch ausfallen. Das Problem an einer Haushaltsauflösung ist, dass Sie in der Regel bereits genug andere Probleme haben, um die Sie sich kümmer müssen. In den meisten Fällen werden Haushaltsauflösungen nach einem Trauerfall in der Familie durchgeführt. Die Person ist verstorben oder muss in ein Pflegeheim. Eine Haushaltsauflösung kann auch bei einer Scheidung durchgeführt werden. Die Kosten für eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung lassen sich im Voraus schlecht einschätzen. Neben der Fläche spielen noch andere Faktoren eine wichtige Rolle, die sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Sie sollten sich über die Fachunternehmen in Ihrer Nähe informieren, insbesondere über die angebotenen Leistungen und Preise. Transparenz ist sehr wichtig. Wenn Sie ein passendes Unternehmen gefunden haben, können Sie das Unternehmen telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Im Erstgespräch sollten Sie alle wichtigen Details ansprechen. Am Telefon ist es sehr schwierig, einen Kostenplan zu erstellen. In den meisten Fällen wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Experten des Unternehmens kommen dann vorbei und schauen sich den Haushalt detailliert an. Erst dann können die Kosten genau abgeschätzt werden. Die Kosten für Haushaltsauflösung setzen sich wie folgt zusammen:

Wie Sie eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzen können
Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen: Sind die Kosten steuerlich absetzbar? – mehr auf Kostencheck.de
  • Der Besichtigungstermin ist bei den meisten Anbietern und Unternehmen kostenlos.
  • Ein wichtiger Kostenfaktor ist die Fläche des Hauses, das entrümpelt werden soll. Handelt es sich um mehrere Räume oder nur um den Dachboden/Keller. Je größer die Fläche, desto höher werden die Kosten.
  • Es kommt auch immer darauf an, wie die Räume aussehen. Das Fachunternehmen wird für einen voll gestellten Raum mehr Zeit zum Entrümpeln benötigen. Dies wirkt sich natürlich auf den Preis aus.
  • Beim Besichtigungstermin begutachtet der Experte die Gegenstände ganz genau. Manche Gegenstände und Sachen sind verwertbar und können weiter verwendet werden. In diesem Fall wird der Preis etwas geringer ausfallen. Sie erhalten einen kleinen Preis für die noch verwertbaren Sachen und Gegenstände.
  • Ein weiterer Kostenfaktor ist die Entsorgung. Fachunternehmen müssen für Sondermüll oder Sperrmüll auf Wertstoff- und Abfallhöfen eine Gebühr zahlen. Die Gebühr wird an Sie weitergereicht. Für den Transport werden auch Hilfsmittel und Fahrzeuge benötigt, die ebenfalls Kosten verursachen.
  • Die Verkehrssituation bei Ihnen zu Hause spielt auch eine Rolle. Wenn die Container oder Fahrzeuge des Entrümpelungs-Unternehmens im Halteverbot stehen müssen, entstehen weitere Kosten.
  • Viele Fachunternehmen bieten auch noch weitere Zusatzarbeiten und -leistungen an, die sich ebenfalls auf die Kosten auswirken können.
  • Zusätzlich zu den Faktoren werden die Entsorgungs-, Anfahrts- und Personalkosten verrechnet.

Fazit

Sie können eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzen. Die Höhe der Erstattung ist von Ihrem Angestelltenverhältnis und Ihrer Einkommenssteuer abhängig. Hier werden verschiedene Positionen in der Steuererklärung abgezogen, z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen. Haushaltsauflösungen werden zu 20 Prozent anerkannt. Wenn Sie für die Haushaltsauflösung also 10.000 Euro gezahlt haben, könne Sie 2.000 Euro geltend machen. Es ist wichtig, dass Sie den Rechnungsbetrag in Ihrer Steuererklärung angeben. Hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass nur Anfahrts- und Entrümpelungskosten (Arbeitskosten) angerechnet werden können. Legen Sie Ihrer Steuererklärung eine Kopie der Rechnungen bei. Viele machen den Fehler und geben die Erstattung in der Steuererklärung an. Die Berechnung der 20 Prozent übernimmt immer das Finanzamt. Wenn Sie also 2.000 anstatt 10.000 angeben, werden Sie maximal 400 Euro erhalten. Ob Sie den vollen Betrag am Ende zurückerstattet bekommen, kommt auf die anderen Faktoren in Ihrer Steuererklärung an. Falls Sie Fragen zu einer Haushaltsauflösung haben, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen.

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