Der Markt für Energie, Strom und Erdgas ist für Unternehmen eine hoch komplexe Welt. Grund dafür ist, dass dieser Sektor sehr wesentlich daran beteiligt ist die Umweltbilanz eines Landes zu beeinflussen. Vor allem deshalb, weil fossile Brennstoffe mit einem massiven CO2 Ausstoß verbunden sind. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wechselten die Regierungen und je nach dem, wer an der Macht war, wurden Energiesteuergesetze überarbeitet. Darin werden die Abgaben für den Verbrauch von Energieerzeugnissen festgelegt. Nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen. Wie man das alles berechnet und wie es im Jahr 2021 aussieht, darüber möchten wir heute aufklären.
Energiesteuergesetz – wichtige Hintergründe
Als Bürger und auch als Gewerbetreibender hört man immer nur Steuern, Abgaben, Steuern und noch mehr Abgaben. Man fühlt sich dabei ein wenige als Melkkuh, bei der sich Vater Staat immer dann Geld holt, wenn gerade keins da ist. Alkohol- und Tabaksteuer sind auch gute Optionen. Doch wenn die Bürger anfangen gesünder zu leben, dann werden die Einnahmen weniger. Vor dem Verbrauch von Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Strom, Benzin jedoch können wir nicht so einfach fliehen. Daher ist es nur zu leicht Energieerzeugnisse teurer zu machen, um die Kasse zu füllen. Oder?
So einfach ist es nicht. Man kann schimpfen, so viel man möchte, aber die Energiesteuer ist tatsächlich ein Regelwerk, bei dem die Regierungen mit Hilfe von bestimmten Abgaben versucht haben etwas für die Umwelt zu tun.
Komplizierter wird es bei den Unternehmen. Es gibt Branchen, die brauchen für ihre Produktion besonders viel Energie. Und es gibt welche, die brauchen nur wenig. Wer Energieerzeugnisse besteuert, der sorgt dafür, dass bei energieintensiven Unternehmen die Kosten explodieren. Diese hätten dann einen Nachteil auf dem Weltmarkt gegenüber der Konkurrenz. Um das zu vermeiden, wurden die Energiesteuern so angepasst, dass es unter bestimmten Umständen für Firmen Steuerentlastungen gibt.
Des Weiteren gibt es noch eine Komponente aus Umlagen. Am Markt für Energieerzeugnisse sind regenerative Energien immer mehr am Kommen. Solartechnik und Windräder erzeugen Strom ohne Abgas. Allerdings waren sie nicht so günstig, wie Atomkraft oder fossile Brennstoffe. Daher hat man eine gezielte Förderung eingebaut, so dass sich die höheren Kosten auf alle Verbraucher verteilen. Diese Komponente wird als EEG-Umlage bezeichnet.
Hinzu kommen noch Gebühren für die CO2-Abgabe. Denn mittlerweile gibt es zahlreiche Formen von Energie und Strom, die kein CO2 produzieren. Je nach dem, erfolgt eine Orientierung in Richtung CO2-Bepreisung.
Eine weitere Maßnahme war es, dass innerhalb der EU der Markt für Energie geöffnet wurde. Stromsteuer oder Energiesteuer hin oder her, die Steigerungen konnten zum Teil davon aufgefangen werden, dass der Wettbewerb verschärft wurde. In vielen Fällen helfen Energiemakler den Kunden dabei die Transparenz aufrechtzuerhalten und die günstigsten Anbieter herauszusuchen. Es gibt also auch mal gute Nachrichten für Verbraucher.
Die Berechnung der Energiesteuer 2021
Die Steuer für Erdgas
Die Energiesteuer für die Versorgung von privaten Haushalten mit Erdgas beträgt im Jahr 5,50 EUR pro MWh. Diese Gebühren werden durch die Zollverwaltung erhoben und fließen in den Haushalt des Bundes.
Die Steuern für Flüssiggas
Im Jahr 2021 wird für die Nutzung von Flüssiggas 60,60 Euro fällig – pro 1.000 Kilogramm.
Heizöl
Bei Heizöl liegt der Satz bei 61,35 Euro pro 1.000 Liter. Wichtig ist dabei, dass der Schwefelgehalt bei höchstens 50 mg/kg liegt. Ansonsten würde es teuer werden.
Stromsteuer in 2021
In der Kategorie Strom werden Verbraucher in 2021 laut EnergieStG mit einem Betrag von 2,050 ct/kWh zusätzlich belastet. Bei einem Durchschnittspreis von 31,89 Cent/kWh sind das ungefähr 6%. Allerdings ist der Betrag nicht in % festgelegt, sondern es handelt sich um einen einheitlichen Satz, der immer gleich bleibt. Diese Angaben sind für Endverbraucher gültig.