Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungssteuer erhebt der Bund. Die Grunderwerbsteuer steht seit der Grundsteuerreform aus dem Jahr 2006 allein den einzelnen Bundesländern zu. Einkommensteuer und Umsatzsteuer zählen zu den Gemeinschaftssteuer, weil sie teilweise dem Bundeshaushaushalt und teilweise den Ländern zufließt. Artikel 10 Absatz 6 Grundgesetz (GG) bestimmt, dass einige Steuern den Kommunen zustehen.
Lesen Sie hier, welche Steuern durch Bürgermeister erhoben werden.
Gewerbesteuer
Nach der nächsten Bürgermeisterwahl Wunstorf ist es möglich, dass Ihr gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen einen höheren Beitrag zur Gewerbesteuer leisten muss. Denn die Gewerbesteuer ist eine Steuerart, die von Ihrer örtlichen Kommunalverwaltung erhoben wird.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer bildet das Gewerbesteuergesetz. Grundsätzlich muss jedes Unternehmen in einer Kommune entrichten, wenn der Gewinn zu den gewerbesteuerpflichtigen Einnahmen zählt. Die gewählte Rechtsform spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. So wird ein inhabergeführter Einzelbetrieb ebenso zur Gewerbesteuer veranlagt wie eine mittelständische GmbH. Zu beachten ist aber, dass Einzelunternehmer, Personenhandelsgesellschaften und Vereine von einem Gewerbesteuerfreibetrag profitieren, der derzeit bei 24.500 Euro liegt. Führen Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, können Sie den Gewerbesteuerfreibetrag nicht geltend machen.
Die Erhebung der Gewerbesteuer nimmt der Bürgermeister der Stadt Wunstorf wie folgt vor: Bemessungsgrundlage ist der einkommensteuerliche Gewinn, den Ihr Betrieb erzielt. Für die Zwecke der Gewerbesteuer sind hier noch einige Hinzurechnungen und Kürzungen vorzunehmen. Diese beziehen sich z. B. auf gezahlte Mieten oder den Einheitswert des Grundstücks, auf dem Ihr Gewerbebetrieb steht. Als Ergebnis ergibt sich der steuerpflichtige Gewerbeertrag. Liegt dieser unter 24.500 Euro, fällt für Ihren Gewerbebetrieb keine Gewerbesteuer an. Andernfalls erfolgt die zweite Stufe der Gewerbesteuerermittlung. Hierbei multipliziert die Kommunalverwaltung Ihren Gewerbeertrag mit der Grundsteuermesszahl, die bei 3,5 % liegt. Als Ergebnis ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wendet die Kommunalverwaltung den Gewerbesteuerhebesatz an, den sie zuvor in Eigenregie festgelegt hat.
In Wunstorf beträgt der Gewerbesteuerhebesatz derzeit 460 %. Dies kann sich bei der nächsten Bürgermeisterwahl in Wunstorf schon wieder ändern.
Unternehmen, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden, sind zur jährlichen Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen ermittelt die Behörde den Gewerbeertrag und setzt den Grundsteuermessbetrag fest.
Grundsteuer
Die Grundsteuer zählt auch zu den Steuern durch Bürgermeister. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Grundsteuergesetz. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Dies bedeutet, dass sich die Höhe der Steuer an dem Einheitswert des Grundstücks orientiert. Hat Ihr zuständiges Finanzamt den Grundsteuermessbescheid auf Grundlage des Einheitswertes erlassen, stellt Ihr Bürgermeister Ihnen den Grundsteuerbescheid zu. Hieraus ergibt sich, wie hoch die Grundsteuer ist, die Sie als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks oder einer Immobilie an Ihre Kommunalverwaltung entrichten müssen.
Momentan gelten noch die Einheitswerte, die letztmalig zum 01. Januar 1964 festgelegt wurden. Die Bundesregierung hat jedoch beschlossen, zum 01. Januar 2025 ein neues Verfahren zur Grundstücksbesteuerung einzuführen.
Die Grundsteuer ist nicht identisch mit der Grunderwerbsteuer. Während die Grunderwerbsteuer nur bei dem Erwerb einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks fällig wird, müssen Sie als Eigentümer einer Immobilie oder eines noch nicht bebauten Grundstücks die Grundsteuer jährlich entrichten.
Grundsätzlich wird nach der Grundsteuer A und der Grundsteuer B unterschieden. Die Grundsteuer A muss von Betrieben gezahlt werden, die der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Die Grundsteuer B bezieht sich auf alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke. Daneben plant die Bundesregierung die Einführung einer Grundsteuer C. Hiermit soll Ihrer Kommune die Möglichkeit eröffnet werden, ein baureifes unbebautes Grundstück höher zu besteuern.
Das Verfahren zur Grundsteuer hat der Rat der Stadt in der Grundsteuersatzung festgelegt. Steuerpflichtig sind Sie nicht nur als Grundstückseigentümer, sondern auch als erbbauberechtigte Person. Damit die volle Steuerlast Sie nicht einmal im Jahr trifft, hat der Gesetzgeber im Grundsteuergesetz vierteljährliche Vorauszahlungen zur Grundsteuer festgelegt. Die Termine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November.
Sind Sie mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden, können Sie gegen den Grundsteuerbescheid Rechtsmittel einlegen. Hierfür legen Sie spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides Klage beim zum Verwaltungsgericht ein.
Eine gute Nachricht ergibt sich, wenn Sie Grundsteuer für ein Vermietungsobjekt zahlen. In diesem Fall können Sie die gezahlte Grundsteuer in voller Höhe als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
Zweitwohnungssteuer
Die Bürgermeisterwahl in Wunstorf beeinflusst möglicherweise auch die Zweitwohnungssteuer. Die Zweitwohnungssteuer erfüllt den Zweck, den Eigentümer einer Zweitwohnung an der Finanzierung der bereitgestellten Infrastruktur und den sozialen Einrichtungen Ihrer Stadt in einem angemessenen Rahmen zu beteiligen. Als Zweitwohnung sieht Ihr Bürgermeister jede Wohnung an, die jeder Eigentümer einer Immobilie neben seiner Hauptwohnung hat. Für die Erhebung der Steuer ist es unerheblich, ob der Eigentümer die Immobilie selbst nutzt oder vermietet.
Ihr Bürgermeister erhebt die Zweitwohnungssteuer z. B. nicht, wenn Ihr minderjähriges Kind in der Nebenwohnung lebt und finanziell von Ihnen unterstützt wird oder Sie ein Wohnmobil als Nebenwohnung nutzen.
Hundesteuer
Steuern durch Bürgermeister – das gilt auch für die Hundesteuer. Jeder Besitzer eines Hundes muss die Abgabe an seine Kommunalverwaltung leisten. Höhe und Fälligkeit der Steuer ergeben sich aus dem Hundesteuerbescheid, den Ihre örtliche Gemeinde Ihnen zukommen lässt, wenn Sie einen Hund zu Ihrer Familie zählen. In eher ländlichen Regionen ist Ihr Anteil an der Hundesteuer eher gering. Die Höhe der Hundesteuer tendiert hier zwischen 5 und 40 Euro. In großen Städten beträgt die Hundesteuer deutlich mehr. Hier müssen Sie mit einem Betrag rechnen, der zwischen 65 Euro und 108 Euro liegt.
In Wunstorf hat der Stadtrat die Hundesteuer in einer Hundesteuersatzung beschlossen. Danach ergibt sich, dass Sie für einen ungefährlichen Hund jährlich 108 Euro Hundesteuer zahlen. Wird Ihr Hund von der örtlichen Behörde als gefährlich eingestuft, setzt der Bürgermeister in dem Hundesteuerbescheid eine Steuer von 612 Euro fest.
Getränkesteuer
Die nächste Bürgermeisterwahl Wunstorf hätte sich auch auf die Höhe der Getränkesteuer auswirken können. Die Getränkesteuer war eine Steuerart, die Ihr Bürgermeister auf die Flasche Bier und das Glas Wein, das Sie am Abend in Ihrer Stammkneipe trinken, erhoben hat. Aber auch auf nicht alkoholische Getränke musste Ihr Gastwirt die Steuer an den Bürgermeister abführen.
Die Getränkesteuer war eine Verbrauchsteuer, weil Ihre Kommune den Verbrauch von Getränken besteuert. Über die Höhe entschied Ihr Bürgermeister gemeinsam mit dem Rat Ihrer Stadt. Im gesamten Bundesgebiet wurde die Steuer nur von einigen wenigen Gemeinden und Städten erhoben. Die letzte Gemeinde schaffte sie im Jahr 2010 ab.
Vergnügungssteuer
Letztlich zählt auch die Vergnügungssteuer zu den Steuern durch Bürgermeister. Der Gesetzgeber berechtigt Ihre Gemeinde eine Steuer auf Vergnügen zu erheben, die in Ihrer Gemeinde veranstaltet werden. Dies betrifft nicht nur Bordelle, Spielhallen und Wettbüros. Auch bei Tanzveranstaltungen und Filmvorführungen müssen die Veranstalter Abgaben an Ihre Kommunalverwaltung leisten. Hat der Gastwirt in Ihrer Straße einen Spielautomaten in seinem Schankraum stehen, fließt ein Teil der Einnahmen an den Bürgermeister. Zurzeit liegt die Höhe der Vergnügungssteuer in Wunstorf bei 20 %.