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Warum die Kostenübernahme der Ultraschalluntersuchung wichtig ist

Erfahren Sie warum die Kostenübernahme für Ultraschalluntersuchungen wichtig ist

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[vc_row][vc_column][vc_single_image image=“2345″ img_size=“full“ alignment=“right“ css=“.vc_custom_1576843373826{margin-bottom: 20px !important;}“][vc_column_text]Eine Untersuchung per Ultraschall ist eine schnelle und relativ günstige Methode für Ärzte, um Einblicke in das Körperinnere zu erhalten, ohne dafür invasive Verfahren anzuwenden. Ein Ultraschall-Gerät arbeitet mit Schallwellen und ist damit in der Lage dreidimensionale Bilder zu erzeugen und Organe deutlich abzubilden. Dadurch gehen die Tests sehr schnell und sind normalerweise komplett schmerzfrei.

Allerdings ist eine Ultraschalluntersuchung auch immer mit Kosten für den Arzt verbunden. Daher stellt sich für Patienten häufig die Frage danach, ob die Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung mit dem Ultraschall übernehmen wird, oder ob man diese Leistung selbst zahlen muss.

Wir geben eine Überblick über die wichtigsten Fragen, wann eine Untersuchung gezahlt wird und wann nicht.

Welche Ultraschall Untersuchung wird von der Kasse übernommen?

Begründeter Verdacht

Manchmal hört man von Patienten Beschwerden darüber, dass Ärzte sehr geizig damit sind ihre Ultraschallgeräte für eine Untersuchung einzusetzen. Diesbezüglich sollten Sie beruhigt sein. Auch Mediziner möchten Geld verdienen und wenn es die Möglichkeit gibt eine Leistung abzurechnen, dann wird diese auch wahrgenommen. Daher gilt: immer, wenn es einen medizinisch gut begründeten Verdacht für ein Problem gibt, dann darf der Mediziner diese zusätzliche Ultraschalluntersuchung abrechnen, wenn eine Früherkennung dadurch möglich ist. Aus diesem Grund wird er sie normalerweise durchführen, denn es ist relativ leicht verdientes Geld.

Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen

Sowohl für Männer als auch für Frauen gibt es gesetzlich geregelte Vorsorgeuntersuchungen. Manche davon sind zur Krebsfrüherkennung gedacht. Einige Beispiele aus dem Vorsorge-Angebot der gesetzlichen Krankenkassen:

  • Genitaluntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs bei Frauen ab 20 Jahren – jährlich
  • Brustuntersuchung bei Frauen ab 30 Jahren – jährlich
  • Mammographie-Screening bei Frauen ab 50 bis zum Ende des 70. Lebensjahres – aller 2 Jahre
  • Prostatauntersuchung, Genitaluntersuchung bei Männern ab 45 Jahren – jährlich
  • usw.

Des Weiteren gibt es noch die sogenannten Gesundheit-Check-Ups, die aller 3 Jahre gezalht werden, ab einem Alter von 35 Jahren. Wobei hier keine Untersuchung per Ultraschall vorgesehen ist.

Bei diesen Untersuchungen zur Früherkennung ist zunächst keine Ultaschall-Untersuchung vorgesehen. Der HPV-Test un der Pap-Test werden per Gewebeentnahme durchgeführt. Besteht jedoch ein Verdacht auf eine bösartige Erkrankung, dann werden weitere Untersuchungen eingeleitet und sehr wahrscheinlich auch sofort eine Ultraschall-Untersuchung durchgeführt.

Schwangerschaft

Liegt bei Frauen eine Schwangerschaft vor, dann kommen seitens der Versicherung zusätzliche Ultraschall Tests hinzu, die vom Frauenarzt durchgeführt werden. Denn kaum ein anderes Verfahren ist so gut in der Lage die Entwicklung des Kindes im Bauch der Mutter zu verfolgen.

Grundsätzlich erhalten die werdenden Mütter durch das Bestehen der Schwangerschaft 3 Ultraschall-Untersuchungen kostenlos dazu. Diese dienen dazu Fehlbildungen des ungeborenen Kindes möglichst frühzeitig zu erkennen.

Häufig wird von Eltern während der Schwangerschaft eine sogenannte Nackenfaltenmessung für das Kind verlangt. Sie erfolgt während der 10.-14. Schwangerschaftswoche ebenfalls per Sonografie und kann eine genetische Erkrankung feststellen. Dieser Test muss jedoch privat bezahlt werden.

IGeL-Leistungen

Die sogenannten IGeL Leistungen sind Tests, die nicht gesetzlich geregelt sind, weil ihr Nutzen für die Patienten nicht eindeutig erwiesen ist. Das heißt, die Kassen können selbst entscheiden, ob sie die Kosten für die Versicherten übernehmen oder nicht. Im IGeL-Monitor werden die beliebtesten Tests erfasst.

Eine der beliebtesten Leistungen in 2018 war die Ultraschall-Untersuchung der Brust für Frauen ab 40. Sie dient dazu Brustkrebs möglichst frühzeitig zu erkennen.

Ob ein IGeL überonommen wird oder nicht, das kann die jeweilige Versicherung festlegen. Wer einen solchen Test nutzen möchte, der informiert sich dazu am besten bei der eigenen Krankenkasse.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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