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Wie Sie Software steuerlich absetzen bzw. abschreiben können

Wie Sie Software steuerlich absetzen bzw. abschreiben können

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Software steuerlich absetzen – Das gilt es zu beachten

Vorab: Dies ist keine Rechtsberatung. Sollten Sie konkrete Fragen zu steuerlichen und beruflichen Aspekten haben, so wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Wer sich Steuersoftware kauft der kann diese Kosten von der Steuerlast abziehen lassen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Unternehmen können das. Eine Besonderheit liegt aber vor, wenn die Software als Teil der unternehmerischen Tätigkeit gesehen wird. Viele Aspekte spielen da rein. Sind die Anschaffungskosten gering, so kann die Software auch als geringwertiges Wirtschaftsgut im Beschaffungsjahr buchhalterisch voll geltend gemacht werden. Ein Beispiel für so einen Fall ist die Senso Software, eine Software, die im Bereich der Pflege eingesetzt wird.

Beachten sollten Sie auch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bzw. gewöhnliche Nutzungsdauer. Außerdem wird Software als immaterielles Wirtschaftsgut betrachtet, welches wieder einige Besonderheiten aufzuweisen hat.

Als Arbeitnehmer ist es auch möglich, Computer und Software in der Steuererklärung geltend zu machen. Die Regeln sind aber streng und es muss eine eindeutige berufliche Nutzung vorliegen. Klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater ab, inwiefern bei einem konkreten Fall dies gegeben ist. Grundsätzlich lohnt es sich, in der Steuererklärung möglichst viele Angaben zu machen, solange diese der Wahrheit entsprechen. Sollte etwas nicht absetzbar sein, dann wird es einfach vom Finanzamt nicht anerkannt und hat keine weiteren negativen Folgen (außer der von Ihnen aufgewendeten Zeit). Bleiben Sie aber stets bei der Wahrheit: Falsche Angaben, die zu einer Steuerminderung führen, sind Steuerhinterziehung.

Ist es sinnvoll, etwas zu kaufen, um es steuerlich abzusetzen?

Viele, gerade solche, die erst am Anfang ihrer Selbständigkeit stehen, haben eine etwas komische Sicht auf das Absetzen. Aber auch Arbeitnehmer können bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Dabei gibt es zwei Aspekte. Der erste ist, dass man nach Möglichkeit danach trachtet, Ausgaben, die man sowieso schon hat, in die Berechnung einfließen lässt. Die Krux bei der Sache ist, dass das Finanzamt von sich aus keine Tipps geben wird oder aktiv nach Möglichkeiten sucht. In der Steuererklärung muss der Steuerpflichtige selbst prüfen, welche Dinge von der Steuer abgesetzt werden können. Auch der Steuerberater kann helfen, da es sein Beruf ist, sich in diesem Bereich auszukennen. Prüfen Sie die folgenden Dinge: Kosten für Home-Office, IT-Kosten, Online-Banking, haushaltsnahe Dienstleistungen, sonstige Kosten die aus beruflichen Gründen entstanden sind oder aufgrund beruflicher Aufgaben. Auch bei gemischten Kosten, die teilweise privaten Zwecken dienen aber auch einen beruflichen Anteil haben, kann es sich lohnen, diese anzugeben. Und egal in welcher Höhe die Ausgaben sind, auch Kleinvieh macht Mist und kann helfen, die Steuerlast deutlich zu senken.

Auf der anderen Seite ist es aber sinnlos Geld für Dinge auszugeben, die Sie nicht benötigen, nur um diese von der Steuer abzusetzen. Denn die Anschaffungskosten werden nicht komplett gespart, sondern sind nur absetzbar. Das heißt, der Betrag, welcher für die Berechnung der Steuer zugrunde gelegt wird, wird geringer. Sie sparen aber nicht die gesamten Kosten der Anschaffung. Wer also glaubt, sich einen Computer oder eine Steuersoftware zuzulegen, nur um zu sparen, der wird am Ende trotzdem weniger in der Tasche haben, als wenn er Computer und Software nicht gekauft hätte.

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