Skip to content

Diese Steuergrenzen müssen Sie bei Events für Mitarbeiter beachten

Diese Steuergrenzen müssen Sie bei Events für Mitarbeiter beachten

Loading

Anzeige

Eventlocations im Ruhrgebiet, da lässt es sich gut feiern – mit genügend Abstand. Nach langer Zeit im Homeoffice hat der Zusammenhalt auf der Arbeit und im Büro gelitten. Was trifft sich da besser, als durch ein Event im Ruhrgebiet, die Mitarbeiter wieder zusammen zu bringen. Dabei sind die Möglichkeiten vielfältig: Ob ein schickes Essen oder ein Slotcar-Rennen in einer Bar, da ist sicherlich für jeden etwas dabei. Doch wie sieht es eigentlich mit der steuerlichen Behandlung aus? Welche Steuergrenzen müssen Unternehmer für ihre Mitarbeiter bei Events berücksichtigt werden?

Eventlocation Ruhrgebiet – Was gilt steuerlich für Betriebsveranstaltungen?

Die Eventlocation Ruhrgebiet lädt ein. Hier gibt es stillgelegte Zechen zu erkunden. Für Aktive gibt es Kletterparks oder für Partypeople Slotcar-Rennen. Ein Betriebsausflug oder eine Incentivierung sind gerade in den aktuellen Zeiten eine geeignete Idee, Mitarbeiter wieder zu motivieren. Was wird unter einer Betriebsveranstaltung verstanden? Steuerlich sind Betriebsveranstaltungen durch bestimmte Anforderungen charakterisiert. Es muss sich um eine betriebliche Veranstaltung beziehungsweise ein Event handeln. Der gesellschaftliche Charakter sollte überwiegend. Die Teilnahme am Event sollte allen Betriebsangehörigen offen stehen beziehungsweise allen Angehörigen einer Abteilung. Die Häufigkeit sollte bis zu zweimal pro Jahr nicht übersteigen. Sind diese Anforderungen erfüllt, sind jährlich bis zu 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag. Alle Positionen sind brutto anzusetzen.

Wie werden die Kosten für eine Betriebsveranstaltung ermittelt?

Die Eventlocation Ruhrgebiet lädt mit einer Vielzahl an Möglichkeiten ein. Doch welche Kosten können für eine Betriebsveranstaltung angesetzt werden? Einbezogen werden können hier vor allem Speisen und Getränke. Darüber hinaus zählen anfallende Eintrittskarten, Übernachtungs- und Fahrtkosten und Geschenke hinzu. Werden zusätzlich noch Künstler oder Bands eingeladen, können diese ebenfalls mitberücksichtigt werden. Mieten für einen Saal oder die Aufwendungen für eine Eventagentur können sei 2015 wieder miteinbezogen werden. Eine Anreise mit dem Bus oder den allgemeinen Fahrtkosten zur Eventlocation Ruhrgebiet werden den Gesamtkosten zugerechnet. Reisen die Mitarbeiter einzeln an, handelt es sich um Reisekosten, die steuer- und sozialversicherungsfrei erstattungsfähig sind.

Wenn der Ausflug in die Eventlocation Ruhrgebiet den Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter übersteigt?

Schnell ist es passiert. Ein Event mit den Mitarbeitern im Ruhrgebiet wurde feucht fröhlicher als gedacht. Die Betriebsveranstaltung überschreitet den Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter. Was nun? Dann liegt in der Regel ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den Restbetrag, der über 110 Euro hinaus geht, besteht die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung. Bei einer Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent ist beim Finanzamt kein zusätzlicher Antrag zu stellen. Sie ist grundsätzlich auch für einzelne Mitarbeiter möglich. Was allerdings hinzukommt, sind der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls pauschal die Kirchensteuer. Eine Pauschalierung der Lohnsteuer löst zudem eine Sozialversicherungsfreiheit aus. Wird eine Betriebsveranstaltung vom Arbeitgeber allerdings individuell versteuert, wird dies als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt behandelt.

Fazit: Bei einem betrieblichen Event liegt der Freibetrag pro Mitarbeiter bei bis zu 110 Euro jährlich. Beträge, die den Freibetrag übersteigen, können pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Liegt allerdings eine individuelle Besteuerung vor, dann handelt es sich um ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Am besten rechnen Sie vorher alle Kosten zusammen, indem Sie sich einen Kostenvoranschlag von der Eventlocation geben lassen und prüfen dann die vorteilhafteste Möglichkeit.

 

Das könnte sie auch interessieren!