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Wie Steuersätze Gastronomie und Hotellerie Betriebe beeinflussen

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Die Steuersätze Gastronomie und Hotellerie gelten als zu hoch. Was das zum Beispiel für ein Tagungshotel Süddeutschland bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag ebenso wie realistisch eine Anpassung der Steuersätze ist. Denn noch bis Ende 2023 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Auf Speisen in Restaurants fallen nur 7 % statt 19 % Umsatzsteuer an. Doch danach soll er wieder erhöht werden. Die Branche hätte sich gewünscht, dass die Steuererleichterungen dauerhaft gelten. Die Bundesregierung hatte im Juni 2020 die Mehrwertsteuer per Corona-Steuerhilfegesetz gesenkt. Sie gilt nur für Speisen, aber nicht für Getränke und auch nicht für sonstige Leistungen der Hotellerie.

 

Ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz führte nochmals befristet zu einer Steuersenkung: Im zweiten Halbjahr 2020 (01.07. bis 31.12.) galt mit 16 und 5 % für alle Produkte (branchenübergreifend) der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Damit mussten Gastronomen und Hotelliers kurzfristig mit unterschiedlichsten Steuersätzen operieren, was auf Kritik stieß. Durch die Energiekrise ab 2022 gilt nun wieder der vorherige ermäßigte Mehrwertsteuersatz.

 

Auswirkungen der Steuersätze auf die Gastronomie

Die Steuersätze Gastronomie muss die Branche zwangsläufig an ihre Gäste weitergeben. Sie wirken sich in verschiedenen Bereichen aus. Im Wesentlichen sind diese zu nennen:

  • Erhöhung der Kosten für die Betriebe
  • Auswirkungen auf die Preisgestaltung für Kunden
  • Einschränkung der Investitionsmöglichkeiten
  • Weitergabe von inflationären Preissteigerungen bei der Energie und den Lebensmittelrohstoffen

Ein weiterer Fakt ist nicht zu unterschätzen: Seit 2020 herrschen ganz unterschiedliche, zum Teil im Halbjahrestakt wechselnde Mehrwertsteuersätze. Diese erzeugen eine unglaubliche Bürokratie. Natürlich hilft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Doch er muss auch penibel an der richtigen Stelle ausgewiesen werden. Folgende Mehrwertsteuersätze gelten mit Stand Sommer 2023:

  • Speisen zum Verzehr im Haus: 7 %
  • Speisen mit Außerhausgeschäft: 7 %
  • Getränke: 19 %

Änderung der Steuersätze möglich

So weit wie gehabt, doch die Mehrwertsteuersätze könnten sich ab Januar 2024 wieder ändern. Dann würde gelten:

  • Speisen zum Verzehr im Haus: 19 %
  • Speisen mit Außerhausgeschäft: 7 %
  • Getränke: 19 %

Das schafft nicht nur mehr Bürokratie, sondern auch einen ungleichen Wettbewerb. Ein Tagungshotel Süddeutschland etwa, das ausschließlich im Haus bewirtet, wäre gegenüber dem Bistro oder Restaurant eine Straße weiter schlechter gestellt, weil Letzteres durchaus Speisen außer Haus verkaufen kann. Für das Tagungshotel Süddeutschland kommt so etwas nicht infrage, es passt nicht zum Image des Hauses. Den Branchenvertretern sind diese Steuersätze Gastronomie unverständlich. Sie vermuten dahinter politischen Klüngel, wie etwa die „Mövenpick-Steuer“ bewiesen hat. Im Jahr 2009 hatte die Hotelgruppe Mövenpick fleißig an die FDP gespendet, die damals Regierungspartei war und eine Steuerermäßigung für Hotels durchsetzte: Fortan galt für das Frühstück im Hotel mit 7 % der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Später wurde die Regelung wieder gekippt, wogegen eine Hotelinhaberin später klagte. Doch der Bundesfinanzhof wies ihre Klage im Jahr 2013 zurück (Az.: XI R 3/11).

Voller Mehrwertsteuersatz

Seither müssen Einrichtungen wie ein Tagungshotel Süddeutschland für das Frühstück den vollen Mehrwertsteuersatz ausweisen, auch wenn sie die Leistung „Bereitstellung von Tagungsräumen inklusive Übernachtung mit Frühstück“ im Paket anbieten. Dieses Steuersystem ist schon komplex genug, doch es wird für die Gastronomie noch komplizierter: Ausnahmeregelungen für Getränke gibt es nämlich bei der Biersteuermengenstaffel, wo die ermäßigten Mehrwertsteuersätze dauerhaft gesenkt bleiben.

 

Auch Kaffee kann unterschiedlich je nach Milchanteil besteuert werden, denn Milch unterliegt als Lebensmittel anderen Steuersätzen als das Getränk in der Gastronomie. Das führt dazu, dass ein Filterkaffee, ein Espresso und ein Americano vom Gastronomen mit 19 % zu besteuern sind, ein Cappuccino, Latte Macchiato und Café Latte hingegen mit 7 %. Die unterschiedlichen Steuersätze für Speisen und Getränke verkomplizieren das Steuersystem und damit die Steuerabrechnung, womit sie eine Fehlerquelle und für die meisten Gastronomen ein großes Ärgernis sind.

Auswirkungen der Steuersätze auf die Hotellerie

Hotels fordern schon lange Steuererleichterungen. Die Hotellerie kalkuliert sehr knapp und kämpft ebenfalls mit der Bürokratie unter anderem wegen der unterschiedlichen Steuersätze Gastronomie, weil beispielsweise das Tagungshotel Süddeutschland auch immer als ganz normales Restaurant für Gäste aus der Umgebung fungiert. Die Belastungen für die Hotellerie mangels ausreichender Steuererleichterungen sind nicht zu unterschätzen. Unter anderem beklagen Hoteliers diese Effekte:

  • Belastung der Margen und Rentabilität von Hotels
  • Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Gastronomen vor Ort (siehe oben)
  • Einschränkung der Modernisierung und Renovierung von Hotels

Auch in Hotels gelten seit Januar 2010 zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, nämlich für die reine Übernachtung (7 %) und für Nebenleistungen (19 %). Zu Letzteren zählt nicht nur das Frühstück, sondern beispielsweise auch die Parkplatzgebühr, die Nutzung der hauseigenen Sauna oder die Bereitstellung von Konferenz- und Seminarräumen, die das Tagungshotel Süddeutschland anbietet. Im Jahr 2018 entfachte ein EuGH-Urteil den Streit darum erneut (EuGH, Urteil vom 18.1.2018, Az: C-463/16). Allerdings ging es um ein niederländisches Hotel. Dieses hatte bis zum EuGH geklagt, weil es laut Auflage der niederländischen Finanzbehörden für einzelne Bestandteile eines Pauschalangebotes unterschiedliche Steuersätze ausweisen sollte. Es ging um eine Übernachtung mit Frühstück und die Führung durch das Museum und das Fußballstadion des Vereins Ajax Amsterdam. Die Richter am EuGH urteilten nun, dass für solche Pauschalleistungen ein einheitlicher Steuersatz zu gelten habe. Dieser müsse sich am Hauptbestandteil (der Übernachtung) orientieren.

 

Steuern vereinfachen?

Noch hat das Urteil keine Auswirkungen auf die in Deutschland geltenden Steuersätze für Hotels, doch viele Steuerexperten glauben, dass es wichtiger Schritt in diese Richtung ist. Sollte der EuGH die europäischen Gesetzgeber dazu verpflichten, die Steuern zu vereinfachen, müssten sie wohl den ermäßigten Steuersatz für die Hauptleistung der Übernachtung auf alle anderen Leistungen ausdehnen.

 

Das würde für die Branche zu erheblichen Steuererleichterungen führen. Auch Verbraucher dürften sich freuen: Die Steuersenkung dürften die Hotels an sie 1:1 weiterreichen. Die derzeitige Vorgehensweise richtet sich noch nach dem Aufteilungsgebot (§ 12 Absatz 2 Nummer 11 Satz 2 UStG). Der DEHOGA fordert als Verband der Branche nun Konsequenzen. Diese könnten allerdings noch einige Jahre auf sich warten lassen. Beachten Sie immer, dass wir in diesem Artikel vom Stand Sommer 2023 ausgehen.

Herausforderungen im Umgang mit Steuersätzen

Gastronomen und Hoteliers sind durch die Steuersätze Gastronomie und das insgesamt komplexe deutsche Steuersystem zweifellos sehr gefordert. Es geht nicht nur um zu hohe Steuern und mangelnde Investitionsmöglichkeiten, sondern auch um Bürokratie und Unsicherheit. Wer falsch abrechnet, hat unweigerlich die Steuerprüfer im Haus. Ohne Steuerberater sollten die Angehörigen der beiden Branchen keine Steuererklärung abgeben.

Komplexität des deutschen Steuersystems

Zum deutschen Steuersystem gehören 37 einzelne Steuerarten. Daraus ergeben sich teilweise Mehrversteuerungen. Die Steuern fließen teilweise dem Bund, teilweise den Ländern und teilweise den Kommunen zu. Es gibt indirekte und direkte Steuern sowie unterschiedliche Steuerobjekte, die sich in Ertrags-, Substanz- und Verkehrssteuer unterteilen. Ertragsteuern gelten auf Erträge aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, Substanzsteuern werden auf das persönliche Vermögen erhoben, Verkehrssteuern auf steuerpflichtige Transaktionen. Diese Unterscheidung birgt Risiken, weil die Finanzbehörden mit Steuerverkürzungen in einzelnen Bereichen sehr unterschiedlich umgehen. Hinzu kommen die unterschiedlichen Steuersätze.

Steuerliche Compliance-Anforderungen

So komplex das System auch ist: Steuerbürger müssen sich nach ihm richten. Dieses korrekte Handeln wird als sogenannten Tax Compliance bezeichnet. Die Anforderungen daran sind hoch. Unternehmer und Privatleute müssen die geltenden Steuergesetze fristgerecht und vollständig erfüllen. Erkannte Fehler müssen sie rechtzeitig melden. Das verlangt funktionsfähige Strukturen im Unternehmen. Es ist bei solchen komplexen Anforderungen immer zur Hilfe eines Steuerberaters zu raten.

Auswirkungen auf die Personalpolitik und Mitarbeiterentlohnung

Nicht nur die Steuersätze Gastronomie, sondern auch Lohnsteuern machen das System kompliziert. Sehr gern beschäftigen Gastronomen und Hoteliers Teilzeitkräfte und Minijobber auf 520-€-Basis. Hierfür sind weitere steuerliche Besonderheiten zu beachten. Im Bereich der Lohn- und Gehaltszahlung gab es zuletzt 2022 Steuererleichterungen durch eine Anhebung von Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag („Steuerentlastungsgesetz 2022“). Sie wurden mit rückwirkender Geltung ab dem 01.01.2022 beschlossen, was den Arbeitgebern eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs abverlangt. Allerdings muss es den Betrieben wirtschaftlich zumutbar sein (§ 41c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2 EStG). Die Art der Neuberechnung wurde nicht zwingend festgelegt. Arbeitgeber können

  • zurückliegende Lohnzahlungszeiträume neu berechnen,
  • für diese eine Differenzberechnung vornehmen oder
  • die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstatten.

Weitere Änderungen stehen in Aussicht. Durch die komplexe Sachlage entsteht ein zusätzlicher Aufwand – dabei fordern die Steuersätze Gastronomie die Branche wahrlich schon genug.

Auswirkungen auf die Investitionsmöglichkeiten

Die Steuersätze Gastronomie haben selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Investitionsmöglichkeiten. Betriebsinhaber müssen überlegen, welche Investitionen sich in steuerlicher Hinsicht lohnen. So wird ein Hotel klug kalkulieren, inwieweit ein Ausbau der Bettenlandschaft bei 7 % Mehrwertsteuer auf die Übernachtungen lohnend ist, wenn sämtliche Bauleistungen dafür mit 19 % besteuert werden: Der Steuerabzug von 19 vs. 7 % schafft eine schnellere Amortisation. Das ist vom Staat so gewollt, der damit steuerliche Investitionsmöglichkeiten und -erleichterungen geschaffen hat.

Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen

Folgende Maßnahmen dienen der Bewältigung der genannten Herausforderungen:

  • enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Finanzexperten
  • effizientes Kostenmanagement
  • Optimierung der Ausgaben

Dies sind Maßnahmen vonseiten der Betriebe. Der Staat ist gefordert, die beiden Branchen steuerlich nicht zu stark zu belasten, das System zu vereinfachen und Anreize für Investitionen zu schaffen.

Fazit

Das komplexe deutsche Steuersystem kann es fallweise wirklich in sich haben. Die Steuersätze Gastronomie sind ein Paradebeispiel dafür. Allerdings schaffen sie auch Chancen, wenn Betriebe richtig damit umgehen. Eine Steuer- und Finanzberatung ist dabei sehr hilfreich.

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