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Ultraschallgeräte kaufen & Steuervorteile kennenlernen

Beim Ultraschallgeräte kaufen müssen wichtige Aspekte vor dem Kauf beachtet werden

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[vc_row][vc_column][vc_single_image image=“2345″ img_size=“full“ alignment=“right“ css=“.vc_custom_1576841845245{margin-bottom: 30px !important;}“][vc_column_text]Sie möchten neue Ultraschallgeräte kaufen? Ultraschallgeräte sind bilanziell gesehen Anlagegüter, so wie jedes andere Gerät auch, welches eine mehr als nur einjährige Nutzungsdauer aufweist. Medizinische Geräte bilden da keine Ausnahme im Handels- oder Steuerrecht. Somit sollten natürlich auch Ärzte und Praxen beim Kauf beachten, dass sich bei der Anschaffung steuerliche Vorteile erzielen lassen.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Kauf eines neuen Ultraschallgerätes achten sollten, um die Steuervorteile zu nutzen.

Warum ein Ultraschall-System so wichtig ist

Ultraschall-Untersuchungen sind Teil der täglichen Arbeit in einer Praxis. Wer sie nicht im Angebot hat, der wird Probleme bekommen seine Patienten zu halten. Daher ist es manchmal besser, wenn ein Ultarschall-Gerät mehr vorhanden ist als eines zu wenig. Eine Sonographie kostet nicht so viel und die Patienten freuen sich ungemein, weil viele Ärzte diesbezüglich als knausrig gelten.

Ein gutes Ultraschallgerät kaufen, bedeutet also in das Marketing und den Kunden-Service zu investieren. Viele Menschen sind dazu bereit den Arzt zu wechseln, wenn sie bei ihren Freunden und Bekannten hören, dass diese viel häufiger eine Ultraschalluntersuchung erhalten. Vor allem bei Frauenärzten empfinden das manche Patientinnen so.

Wann ein Ultraschallsystem neu kaufen?

Je nach finanzieller Situation Ihrer Praxis oder Ihrer Firma, macht es einen Unterschied, ob ein neuer Ultraschall gebraucht sein sollte oder lieber neu.

Wenn die Einnahmen in dem Moment nicht optimal sind, dann macht es mehr Sinn ein gebrauchtes Gerät zu nehmen. In diesem Fall ist der Ultraschall billiger, so dass Sie Ausgaben sparen. Der Einsparungseffekt bei der Steuer würde bei niedrigen Gewinnen kaum zum Tragen kommen. Für gebrauchte Ultraschallgeräte gibt es zahlreiche gute günstige Angebote bei Firmen, die sich auf diesen Geschäftszweig spezialisiert haben.

Daher gilt: bei geringem Gewinn lieber bei den Ausgaben sparen. Das ist vorteilhafter.

Wer jedoch eine sehr gut laufende Praxis hat, der kann mit der Anschaffung eines komplett neuen Ultraschall-Systems die Steuerlast geschickt drücken.

Ultraschall-Gerät neu kaufen – die Steuervorteile

Grundsätzlich ist es bei finanziellen Ausgaben und Einnahmen so, dass ihre absolute Höhe den Gewinn eines Unternehmens bestimmen. Allerdings spielt es in der Wirtschaft auch eine große Rolle wann diese Einzahlungsüberschüsse erzielt werden. Je früher man an Geld kommt und je später man es ausgibt, umso länger kann lässt es sich zwischenzeitlich reinvestieren. Der sogenannte Barwert ist die wichtigste Maßzahl in Sachen Gewinnoptimierung.

Beim Kauf von Investitionsgütern bietet sich eine Möglichkeit genau das zu tun: Steuerzahlungen zu vermeiden und sie auf spätere Jahre zu verschieben. Sie spielen insbesondere dann eine Rolle, wenn jemand eine besonders gut laufende Praxis hat, oder wenn der Gewinn in einem Geschäftsjahr durch einen Ausnahmeeffekt besonders hoch sein wird.

Der Vorteil ergibt sich durch die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen, die im § 7g EStG geregelt sind. Sie ermöglichen es Unternehmen einen größeren Betrag für eine spätere Investition in ein Geschäftsjahr vorzuverlegen. Hierdurch ergibt sich im laufenden Jahr ein Sonderaufwand, der in der Gewinn- und Verlustrechnung geltend gemacht werden kann Er ist voll abzugsfähig und senkt dadurch die aktuelle Steuerlast. Besonders erfreulich ist, dass die Liquidität unangetastet bleibt. Im Folgejahr wird dann die Investition per Kauf getätigt.

Für Sie als Praxis-Eigentümer heißt das: die Abschreibungen sind dann zwar in der Folgezeit niedriger, aber dafür können Sie auf elegante Weise eine sehr große Verschiebung von Steuerzahlungen in die Zukunft erreichen. So lässt sich das Kapital in der Zwischenzeit noch auf gewinnbringende Weise nutzen.

Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Das ist keine Steuerberatung oder sonstige Beratung. Wir geben nur unsere subjektive Meinung wieder.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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