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Vergabe von Unternehmensfinanzierungen – Geändert durch Corona

Was sich durch Corona bei der Vergabe von Unternehmensfinanzierungen alles geändert hat

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Die Pandemie, die durch Covid-19 verursacht wurde und den damit verbunden Lockdown, hat zu einem weltweit beispiellosen plötzlichen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität geführt. Es ist noch zu früh, die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf das Verbraucherverhalten und die Verbrauchertrends abzuschätzen. Auch die Geschäftstätigkeit kann nur oberflächlich beurteilt werden, da vieles davon abhängt, ob es zu einer zweiten Welle mit einem erneuten Lockdown kommt und wie lange dieser anhalten wird. Was noch wichtiger ist, wie lange es dauert, eine wirksame Behandlung und/oder einen Impfstoff zu finden.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

Um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzuschwächen, hat die deutsche Regierung kürzlich das Gesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verabschiedet, das unter anderem eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 vorgesehen hat.

Das Management (faktisch) insolventer Unternehmen erhält einen gewissen Schutz vor persönlicher Haftung im Zusammenhang mit Zahlungen, die während des Aussetzungszeitraums zur Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs oder zur Umsetzung eines Restrukturierungsplans geleistet werden.

Ferner wird Kreditgebern, die während der Aussetzungsfrist Finanzierungen an deutsche Unternehmen vergeben, Schutz vor Rückforderung und Haftungsrisiko des Kreditgebers gewährt.

Ein ähnlicher Schutz vor Rückforderung wird Aktionären gewährt, die während des Aussetzungszeitraums neue Gesellschafterdarlehen gewähren. Darüber hinaus unterliegen solche Aktionärsdarlehen für einen bestimmten Zeitraum nicht der „gerechten Nachrangigkeit“.

 

In diesem Artikel untersuchen wir, wie sich die kurzfristigen Auswirkungen dieser Gesundheitskrise auf die Unternehmensfinanzierungsaktivitäten, genauer gesagt auf Fusionen und Akquisitionen als auch die Schuldenrestrukturierungen, auswirken wird.

 

Auswirkungen auf die Fusionen und Akquisitionen Aktivitäten

Angesichts der enormen Auswirkungen des abrupten und unvorhergesehenen Nachfrageschocks messen strategische und institutionelle Käufer (d. h. Private-Equity-Fonds) noch immer dessen Auswirkungen auf ihre Geschäftsportfolios und wenden Schadenskontrollen an. Gleichzeitig hindert die enorme Marktvolatilität und die Unsicherheit über das Ausmaß dieser Krise Käufer und Verkäufer gleichzeitig daran, Transaktionen durchzuführen. Selbst wenn die Käufer bereit wären, für ein Unternehmen zu bieten, müssten sie sich immer noch mit angespannten Kreditmärkten (Banken, die mit bestehenden Kreditgebern verhandeln, um Zahlungsausfälle zu vermeiden) und unterschiedlichen Preisvorstellungen von Verkäufern auseinandersetzen, die höchstwahrscheinlich zögern würden, zu den aktuellen Preisen zu verkaufen. Infolgedessen sind die Fusionen und Akquisitions-Transaktionen drastisch zurückgegangen.

Sobald die Unsicherheit jedoch abnimmt, kann man erwarten, dass Private-Equity-Fonds als Erste einspringen. Um sich auf die entwickelten Märkte zu konzentrieren. Und zu investieren wird es eine Menge geben. Dabei können Investoren zum einen, die niedrigeren Preise ausnutzen, zum anderen besteht weniger Konkurrenz von strategischen Käufern, was den Aufbau ihrer Kassenbestände wieder in den Vordergrund stellen wird.

Bei der Analyse der Zielunternehmen werden diese Fonds sicherlich die:

  • Fähigkeit des Unternehmens
  • Unvorhersehbare Störungen auf den globalen Märkten
  • Die Nachfrage
  • Seine Lieferkette und vor allem die
  • Überlebenschancen des Unternehmens mit einbeziehen.

 

Auswirkungen auf Schuldenrestrukturierungen

Die globale COVID-19-Pandemie hat die Fähigkeit von Unternehmen, ihre Schulden und Verpflichtungen, einschließlich der Zahlung von Gehältern, Mieten und Steuern, in beispielloser Weise unter Druck gesetzt. Obwohl die Regierungen, insbesondere in den Industrieländern, durch Hilfspakete eine gewisse Flexibilität gewährt haben, könnte sich dies als nicht ausreichend erweisen.

Darüber hinaus sind bestimmte Unternehmen – wie z. B. Öl- und Gasunternehmen, Fluggesellschaften, Kreuzfahrtgesellschaften, das Gastgewerbe, Einzelhändler und kleine Unternehmen im Allgemeinen – von der Pandemie stärker betroffen als andere. Obwohl erwartet wird, dass die meisten Unternehmen, sobald die Unsicherheit dieser Pandemie abgeklungen ist, zu einem normalen Tempo zurückkehren werden, werden es jedoch viele Unternehmen nicht schaffen.

Nichtsdestotrotz benötigen viele dieser überlebenden Unternehmen, die eine oder andere Form des Schuldenerlasses, um Zahlungsausfälle, Zwangsvollstreckungen und Inkassotätigkeiten während dieser außergewöhnlichen Periode wirtschaftlicher Untätigkeit zu vermeiden. Noch problematischer ist dies in Ländern mit unterentwickelten Kapitalmärkten, in denen sich die meisten Fälligkeiten der Schulden von Unternehmen auf kurze Sicht konzentrieren. Daher sind Umschuldungsverhandlungen unvermeidlich und können nicht nur Unterlassungsfristen oder Laufzeitverlängerungen, sondern auch Bewertungsabschläge beinhalten.

Zu erwarten ist jedoch, dass Banken weiterhin bereit sein werden, mit Kreditnehmern zusammenzuarbeiten, um Zwangsvollstreckungen zu vermeiden, da sie (die Banken) nur ungern Unternehmen übernehmen.

In diesem Zusammenhang sollte auch die Rolle des privaten Schuldenfonds erwähnt werden, der in dieser Krise eine Rolle spielen könnte; insbesondere in den sich entwickelten Märkten. Diese Fonds könnten nach Möglichkeiten suchen, Überbrückungsfinanzierungen mit einem attraktiven Risiko-/Renditeprofil (welche für das Unternehmen kostspieliger sind) bereitzustellen. Eine andere Möglichkeit ist die Beteiligung eines konvertierbaren Darlehens, um die Unternehmensfinanzierung in Schwierigkeiten zu übernehmen. Diese Fonds verfügen über große Erfahrung im Umgang mit in Schwierigkeiten geratenen Schuldnern und Sondersituationen.

Eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Schuldenumstrukturierung ist ein solides Geschäftsangebot, das genügend Mittel zur Rückzahlung der Schulden generieren sollte. Wenn das Unternehmen diese Situation ausschließlich aufgrund der Pandemie erreicht hat, dann sollte es im Allgemeinen, in der Lage sein, den größten Teil seiner Schulden zu begleichen, sobald die Sperre aufgehoben ist. Das setzt allerdings voraus, dass die Nachfrage nicht durch eine wesentliche Änderung des Verbraucherverhaltens negativ beeinflusst wird.

Wenn Unternehmen vor einer Umstrukturierung stehen, müssen sie sich entscheiden, ob sie eine private Umstrukturierung durchführen oder eine Bankrotterklärung einreichen wollen. Ersteres könnte sehr viel schneller und flexibler erfolgen, wenn es sich um eine Gruppe von homogenen Gläubigern, in der Regel Finanzgläubigern, handelt, denen der Großteil der Schulden gehört. Es kann jedoch sein, dass Verweigerer einen Vorteil nutzen wollen, indem sie die Transaktion blockieren. Die Beantragung einer Bankrotterklärung bedeutet, dass ein geregeltes und langwieriges, von einem Richter angeordnetes Verfahren erforderlich ist, das jedoch den Vorteil hat, dass während des Verfahrens keine Zinsen für ungesicherte Schulden anfallen und dass der Vorschlag, sobald er von einer bestimmten Mehrheit der Gläubiger angenommen wird, für alle Gläubiger gilt. Der Richter kann Beschränkungen bei der Geschäftsführung auferlegen, und das Verfahren kann in Konkurs enden, wenn keine Einigung erzielt wird oder wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen in der Zukunft nachzukommen.

Fazit

Was Sie von diesem Artikel heim nehmen können ist, dass die Fusionen und Akquisitionen Aktivitäten ins Stocken geraten sind. Sobald sich die Unsicherheit in den Märkten jedoch legt, kann man annehmen, dass sich die Wirtschaft wieder ankurbelt, vor allem durch die Hilfe von privaten Beteiligungsfonds. Gleichzeitig ist jedoch mit einer riesigen Welle von Umschuldungen zu rechnen, da die Unternehmen ihr Betriebskapital wieder aufbauen müssen, während sie gleichzeitig mit Fälligkeiten von Schulden konfrontiert sind.

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