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Diese Merkmale müssen amtlich beglaubigte Übersetzungen erfüllen

In diesem Artikel erfahren Sie alles was Sie warum diese Merkmale erfüllt sein müdden müssen für eine amtlich beglaubigte Übersetzungen

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Wenn Sie schon einmal ein offizielles Dokument für Behörden oder rechtliche Zwecke übersetzen lassen mussten, werden Sie auf den Begriff „beglaubigte Übersetzung“ gestoßen sein. Aber was genau ist das?

Die Definition einer amtlich beglaubigten Übersetzung ist von Land zu Land unterschiedlich. Jeder Staat hat seine eigenen Regeln und Vorschriften, welche Kriterien eine beglaubigte Übersetzung erfüllen muss und wer befugt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.

In vielen Ländern muss ein beglaubigter Übersetzer von einem örtlichen Gericht vereidigt sein oder eine offizielle Akkreditierung durch eine örtliche Organisation erworben haben. Technisch gesehen bedeutet eine beglaubigte Übersetzung, dass der (in der Regel) beeidigte und gerichtlich ermächtigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung bestätigt.

Für Deutschland gilt jedoch das Folgende

Formale Charakteristika einer professionellen, amtlich beglaubigten Übersetzung

Sofern die Übersetzung aus mehreren Seiten besteht, so müssen die Seiten nicht nur nummeriert werden, der beglaubigte Übersetzer muss dafür sorgen, dass die verschiedenen Seiten auch ohne äußerlichen Schaden abgelegt werden. Dies geschieht in der Regel in dem die Übersetzung gelocht und mit dem Originaldokument versehen wird. Damit wird sichergestellt, dass der Übersetzer eine klare Vorstellung über das Original hat.

Der Stempel

Jeder beeidigte Übersetzer verfügt über seinen eigenen Stempel. Farbe und Inhalt des Stempels sind dem Übersetzer überlassen. Jeder Stempel sollte jedoch folgendes beinhalten, Name, wo der Übersetzer beglaubigt und für welche Sprachen er zugelassen wurde.

Beispiel:

  • Martin Erhart
  • Zugelassen von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Zweibrücken
  • Ermächtigter Übersetzer – Beglaubigte Übersetzung –
  • Polnisch – Deutsch.

Inhaltliche Charakteristika einer professionellen, amtlich beglaubigten Übersetzung

Überschrift

Die Überschrift einer amtlich beglaubigten Übersetzung beginnt im Allgemeinen wie folgt:

Beispiel: „Beglaubigte Übersetzung von Deutsch zu Englisch“, wobei die Überschrift in der Sprache in der zu übersetzenden Sprache sein muss.

Druckanordnung und Schriftbild:

Wann immer möglich, so sollte das übersetzte Dokument dem Original so ähnlich wie möglich sein. Sieht man sich beide Dokumente nebeneinander an, so sollte kaum ein Unterschied erkennbar sein. Auch das allgemeine Layout sollte dem Originaldokument sehr ähnlich sein. Das gesagt, das ist aus Platzgründen nicht immer möglich. Von eigener Erfahrung weiß ich, dass das besonders auf die Übersetzung von Englisch zu Deutsch zutrifft, da die Grammatik und die durchschnittliche Wortlänge in Deutsch anders ist als in Englisch.

Wichtig zu beachten wäre, dass Bilder, Logo und Stempel bei einer amtlich beglaubigten Übersetzung nicht kopiert werden. Anstelle wird ein […] Vermerk angebracht.

Beispiel: [Rundstempel. Oben: Landesgericht. Mitte: Wappen von Berlin. Unten: Deutschland].

 

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Leerzeilen oder Leerspalten:

Sollte das zu übersetzende Dokument Leerzeilen oder Leerspalten aufweisen, so muss das von dem amtlich beglaubigten Übersetzer vermerkt werden. Das kann durch eine der beiden vorgegebenen Anmerkungen geschehen: Abkürzung „k. A.“ (= keine Angabe) oder „k. E.“ (= keine Eintragung). Wie auch immer die Erklärung lautet, sie muss am Ende der beglaubigten Übersetzung in der zu übersetzenden Sprache in einer Fußnote erklärt werden.

Mögliche Auffälligkeiten

Dazu gehören

  • Hand- oder maschinenschriftliche Änderungen
  • Streichungen oder Überschreibungen.

Diese Auffälligkeiten müssen nach bestem Wissen und Gewissen des Übersetzers übersetzt werden. Sofern eine Stelle nicht lesbar ist, so muss das in der beglaubigten Übersetzung vermerkt werden.

Beispiel: [handschriftliche Änderung, nicht lesbar]

Anmerkungen des Übersetzers

Diese Anmerkungen werden in der Regel am Ende einer Seite oder am Ende der beglaubigten Übersetzung angebracht.

Beispiel: Anmerkungen des Übersetzers – abgekürzt „Anm. d. Ü.“.

An dieser Stelle können Auffälligkeiten oder zusätzliche Erklärungen vermerkt werden.

Beispiel: Handelt es sich um Zeugnisse, Berufsbezeichnungen oder erworbener Titel, so müssen diese möglichst wortgetreu übersetzt werden. Die Originalbezeichnungen werden in der Fußnote verankert.

Bestätigungsvermerk:

Der Bestätigungsvermerk wird am Ende der beglaubigten Übersetzung angebracht. Sie beinhaltet:

  • Ort und Datum der Erstellung der Übersetzung.
  • Unterschrift und Stempel.

Hiermit bestätigt der beeidigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der nach bestem Wissen und Gewissen angefertigten Übersetzung. Ein sinngemäß gleicher Bestätigungsvermerk wird in der zu übersetzenden Sprache hinzugefügt.

Weitere Merkmale eines professionellen beeidigten Übersetzers

Es versteht sich eigentlich von selbst, dass die amtlich beglaubigte Übersetzung, bevor sie ausgedruckt wird, mehrere Male Korrektur gelesen wird, oft auch von verschiedenen Übersetzern. Das gesagt, es liegt an der beauftragenden Partei, sofort nach Erhalt der Übersetzung das Dokument für inhaltliche Fehler zu überprüfen. Sollte trotz mehrmaligen Korrektur lesen ein Fehler entdeckt werden, so wird der amtlich beeidigte Übersetzer sich um eine sofortige und kostenfreie Korrektur bemühen. – Im Allgemeinen gilt, dass ein professioneller Übersetzer die Dokumente eines Klienten so sorgfältig gehandelt, als wären es seine eigenen.

Die beglaubigte Übersetzung ist ein wichtiges Dokument.

Damit versteht sich fast von selbst, dass das Papier, auf dem die amtlich beglaubigte Übersetzung ausgedruckt wird, auch einen bestimmten Wert hat. Als Faustregel gilt:

  • Weiß, mit einer mindesten Papierstärke von 100 g/m².

Beschädigungen wie Eselsohren oder Verunreinigungen sind ein Anzeichen dafür, dass es dem Übersetzer oder der Agentur an Professionalität fehlt.

Der Versand einer amtlich beglaubigten Übersetzung sollte per Einschreiben erfolgen.

Ein Wort zur Vorsicht von schwarzen Schafen in einer sonst ehrenhaften Profession:

Es kommt immer wieder vor, dass unehrenhafte Übersetzungsagenturen nach Blankobeglaubigungen fragen. In anderen Worten, Sie schicken einige leer Papierbögen, die nichts anderes beinhalten als Ihren Beglaubigungsvermerk. Ihr Vorteil, so wird Ihnen nahegelegt, liegt darin, dass Sie von nun an nur noch beglaubigte Übersetzungen per E-Mail versenden müssten. Das mag vielleicht verlockend klingen, doch sobald Sie Ihren Beglaubigungsvermerk verschickt haben, verlieren Sie jegliche Kontrolle darüber, was damit geschieht. Solch ein Vorgehen kann gravierende rechtliche Folgen für den amtlich beeidigten Übersetzer mit sich ziehen.

Wussten Sie:

In Australien beispielsweise gibt es keine vereidigten Übersetzer; stattdessen müssen Übersetzer von der National Accreditation Authority for Translators and Interpreters akkreditiert sein, um NAATI-akkreditierte Übersetzungen anfertigen zu dürfen. In Australien entspricht dies einer amtlich beglaubigten Übersetzung.

 

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