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Wie Sie Krankenfahrten steuerlich absetzen können

In diesem ausführlichen Beitrag erfahren Sie detailliert alles wissenswerte darüber wie Sie Krankenfahrten steuerlich absetzen können

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Das Jahresende steht bereits wieder vor der Türe und damit auch der nächste Steuerausgleich. In diesem Artikel möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie Krankenfahrten steuerlich absetzen können. In diesem Zusammenhang werden wir auch andere Krankheitskosten unter die Lupe nehmen und Ihnen zeigen, wie auch diese Spesen steuerlich absetzbar sind.

Was sind Krankheitskosten?

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Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Krankheit entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Wann und wie Sie davon tatsächlich profitieren, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Doch davon ein wenig später.

Zu beachten ist, dass Krankheitskosten als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind, sofern diese Kosten aufgrund von anerkannten Krankheitssymptomen oder Unfällen entstanden sind. Damit ist die Latte allerdings nicht wirklich hoch gesetzt, denn die meisten Unfälle und auftretenden Krankheitssymptome fallen unter diese Kategorie.

Zurück jedoch zu dem vorliegenden Thema, wie sie eine Krankenfahrt steuerlich absetzen können.

Was versteht man gemeinhin unter Krankheitskosten?

  • Kosten für stationäre oder ambulante Behandlung
  • Kosten für ein Krankenhaus
  • krankheitsbedingte Unterbringung der eigenen Person in einem Pflegeheim (auch altersbedingt)
  • Augenlaseroperationen
  • Heilmethoden, die nicht anerkannt sind
  • Kuren, sofern sie eine Krankheit heilen oder lindern
  • Vom Arzt verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
  • Fahrtkosten zum Arzt oder zur Apotheke
  • Aufwendungen für die Behandlung von Legasthenie
  • Kosten für eine ambulante Betreuungsperson.

Welchen Betrag kann ich für Krankheitskosten veranschlagen?

Wenn es darum geht zu wissen, wie viel Sie für eine Krankenfahrt steuerlich absetzen können, so liegt auch hier der Teufel im Kleingedruckten. Denn, um Krankheitskosten überhaupt steuerlich geltend zu machen, muss erst eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten werden. Das klingt zwar ein wenig wie ein dehnbarer Begriff, doch gibt es dazu einige Merkmale, nach denen die zumutbare Belastungsgrenze errechnet wird. Dazu gehören:

  • Höhe Ihres Einkommens
  • Anzahl der Kinder
  • Steuerklasse

Die individuelle Grenze wird dann von den tatsächlich entstandenen Krankheitskosten abgezogen. So erhält man den abzugsfähigen Betrag, der als außergewöhnliche Belastung bezeichnet wird. Bei Unklarheiten ist es am besten einen erfahrenen Steuerberater wie Krankenfahrten Hannover zu konsultieren, der sich auf außergewöhnliche medizinische Belastungen spezialisiert.

Übersicht

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  • Ein Einkommen bis 15.340 €:
  • Kinderlos, unverheiratet 5 %;
  • Kinderlos, verheiratet 4 %;
  • 1 oder 2 Kindern 2 %;
  • 3 Kinder und/oder mehr 1 %.
  • Einkommen zwischen 15.341 € bis 51.130 €:
  • Kinderlos, unverheiratet 6 %;
  • Kinderlos, verheiratet 6 %;
  • 1 oder 2 Kindern 3 %;
  • 3 Kinder und/oder mehr 1 %.
  • Einkommen ab 51.131 € und darüber:
  • Kinderlos, unverheiratet 7 %;
  • Kinderlos, verheiratet 6 %;
  • 1 oder 2 Kindern 4 %;
  • 3 Kinder und/oder mehr 2 %.

Offensichtlich, diese Beträge sind eine Richtlinie, bei der es unter Umständen mehr zu beachten gibt.

Wenn Sie Ihre Krankenfahrten steuerlich absetzen wollen, so müssen Sie das deutlich nachweisen können. Sie kennen das als Rechenschafts- oder Nachweispflicht.

Zu beachten ist außerdem, dass die Rechnung vor Beginn der Behandlung oder vor dem Erwerb eines Hilfsmittels ausgestellt wurde.

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Nachweisen.

  • Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers
  • Bescheinigung der medizinischen Dienstbarkeit der Krankenversicherung oder ein ärztliches Gutachten
  • Für Reisen zu Ehegatten oder Kindern ist eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes erforderlich.

Krankenfahrten steuerlich absetzen – das Kleingedruckte

Um diese Kosten erfolgreich abzusetzen, gibt es ein Merkwort: Außergewöhnliche Belastungen. Die Steuererklärung räumt Ihnen hier einige Möglichkeiten ein. Das beginnt bereits bei einfachen Rezeptkosten, geht über die Therapiekosten bis hin zu Fahrten zu dem behandelnden Arzt.

Was versteht das Steueramt unter außergewöhnlich?

Krankheitsbedingte Kosten fallen in der Steuererklärung automatisch unter die Rubrik der außergewöhnlichen Belastungen. Also jene privaten Belastungen an Sie, die notwendig und unumgehbar waren. Wenn Sie nun Ihre Krankenfahrten steuerlich absetzen wollen, so werden diese Ausgaben, wie bereits weiter oben erwähnt, nach Einkommen, Familienstand sowie Kinderzahl berechnet. Daraus ergibt sich, dass die potenziellen Steuerersparnisse von Klienten zu Klienten stark schwanken. Der Gesetzgeber will damit ein einheitliches und faires Verfahren anbieten, in dem Steuerzahler in ähnlichen Situationen, mit ähnlichen Einkommen und Kinderanzahl auch einen ähnlichen Steuerausgleich erhalten. Mit anderen Worten, der Gesetzgeber soll Ihnen dadurch keine unvermeidbare höhere finanzielle Belastungen anrechnen, als jemanden in einer ähnlichen Situation.

Relativ zu Ihrer Situation muss, um Krankenfahrten steuerlich absetzen zu können, ein zumutbarer Jahresbetrag überstiegen werden. Erst dann kann Ihr Antrag erfolgreich abgeschlossen werden. Wird dieser Betrag überschritten, so könne Sie Ihre Krankenfahrten geltend machen.

Um diesen Betrag zu errechnen, müssen Sie das Familieneinkommen zusammenrechnen. Wenn Sie Kinder haben, brauchen Sie außerdem einen Kinderfreibetrag oder ein Kindergeld, damit die niedrigen Beiträge für Sie geltend werden. Überschreiten Ihre jährlichen Ausgaben nun diesen Betrag, so können Sie mit einer Steuererleichterung zwischen 1 – 7 % rechnen.

Laut der neuen Berechnungsweise können Sie außergewöhnliche Belastungen bereits von 1.535,30 Euro aufwärts geltend machen.

Immer Rechnungen und Belege verlangen

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Damit Sie Ihre Krankenfahrten steuerlich auch wirklich absetzen können, ist es unumgänglich, alle Belege für Ihre Krankheitsausgaben aufzuheben, um diese für die Steuererklärung zur Hand zu haben. Wenn Sie Ihre Krankenfahrten nicht beweisen können, so können Sie diese auch nicht absetzen. Und selbst wenn Ihre Krankenausgaben den bestimmten Betrag nicht überschreiten, so könnten andere zusätzliche Ausgaben genau jenen Betrag ausmachen, der Sie über die Schwelle hebt. Unser bester Rat ist, alle Belege bis zum Jahresende aufzuheben.

Sollten Sie zu Ihren Krankenfahrten zusätzliche Spesen wie Verpflegung oder Übernachtungen haben, so können diese ebenfalls wie eine Dienstreise abgesetzt werden. Das gleiche gilt im Übrigen auch für Besuchsfahrten, wenn ein nahe verwandtes Familienmitglied im Spital liegt.

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