Skip to content

Das sind die aktuellen Lohnsteuergrenzen 2022 in Deutschland

In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie alles wissenswerte darüber was die aktuellen Lohnsteuergrenzen 2022 in Deutschland sind

Loading

Anzeige

Das sind die Lohnsteuergrenzen 2022 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Anstatt der bis zum Kalenderjahr 2003 veröffentlichten, amtlichen Lohnsteuertabellen werden heute nur noch sogenannte Programmablaufpläne für die Lohnsteuerberechnung veröffentlicht. Die Berechnung der individuell zu zahlender Lohnsteuer geschieht durch das Lohnsteuerabzugsverfahren. Hierfür wird Ihr Bruttoeinkommen durch einen mittels einer Formel berechneten Faktor multipliziert. Darüber hinaus kommen Freibeträge zum Einsatz, bei denen es sich um Beträge handelt, auf die Sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der nun folgende Artikel soll Ihnen daher einmal als hilfreiche Informationsquelle hinsichtlich der in diesem Jahr neu veröffentlichten Lohnsteuergrenzen 2022 dienen. Weiterhin sollen die einzelnen Lohnsteuergrenzen, die Berechnungsverfahren sowie alle geltenden Freibeträge aufgezeigt werden.

Wie lauten die einzelnen Zonen gemäß Lohnsteuergrenzen 2022?

In der Praxis wird das Lohnsteuerverfahren mittels verschiedener Stufen (auch „Zonen“ genannt) umgesetzt. Jede Stufe für sich repräsentiert einen eigenen Anteil Ihres individuellen Bruttoeinkommens. Entsprechend wird für jede Einkommensstufe eine eigene Lohnsteuer berechnet. Jede dieser insgesamt 5 Tarifzonen weist daher einen eigenen Faktor (der durch eine eigene Formel berechnet wird) auf. Die Bruttoeinkommen der einzelnen Stufen werden dann mit dem für die betreffende Stufe geltenden Faktor multipliziert und Steuerstufe für Steuerstufe zusammengerechnet. Anbei daher einmal eine kleine Übersicht mit den 5 aktuellen Tarifzonen gemäß Einkommensteuergesetz (oder kurz: EStG):

Tarifzone Einkommensspanne Lohnsteuerformel
Nullzone (Grundfreibetrag) 0,00 bis 9.984,00 Euro 0
Untere Progressionszone von 9.985,00 bis 14.926,00 Euro (1.008,70 * y + 1.400) * y
Obere Progressionszone von 14.927,00 bis 58.596,00 Euro (206,43 * z + 2.397) * z + 938,24
1. Proportionalzone von 58.597,00 bis 277.825,00 Euro 0,42 * x – 9.267,53
2. Proportionalzone (Reichensteuer) ab 277.826,00 und mehr 0,45 * x – 17.602,28

Dabei gilt für y, z und x:

Der Wert y entspricht einem Zehntausendstel des Werts, der den Grundfreibetrag (in Höhe von 9.984,00 Euro) übersteigt.

Der Wert z entspricht einem Zehntausendstel des Werts, des mindestens 14.926,00 Euro übersteigenden Einkommens.

Der Wert x entspricht dem auf den vollen Eurobetrag abgerundeten, zu versteuerndem Einkommen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Welche Freibeträge gelten gemäß Lohnsteuergrenzen 2022?

Weiterhin lohnsteuermindernd wirken sich die Freigrenzen aus, die direkt vom zu versteuernden Bruttoeinkommen abgezogen werden können. Dabei handelt es sich zunächst um den Grundfreibetrag in Höhe von 9.984,00 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise 19.968,00 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Dieser Beträge sind grundsätzlich steuerfrei, wodurch diese (brutto wie netto) Einkommen bis zu dieser Grenze nicht besteuert werden.

Weiterhin gilt der Arbeitnehmerpauschbeitrag in Höhe von 1.000,00 Euro. Bei diesem handelt es sich um eine Werbungskostenpauschale, die Ihnen als potenziellen Arbeitnehmer zugestanden werden und dem Grundfreibetrag aufgeschlagen werden können. Hinzukommt ein Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36,00 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise 72,00 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.

Für Alleinerziehende innerhalb der Steuerklasse II gilt zudem ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008,00 Euro, der ebenfalls lohnsteuermindernd eingesetzt werden kann, beziehungsweise die Lohnsteuergrenzen 2022 positiv für Sie beeinflusst.

Zu guter Letzt können Vorsorgeleistungen (gemäß Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen) in Form einer Vorsorgepauschale zum steuerfreien Einkommen hinzuaddiert werden. Diese dürfen allerdings 11 Prozent des Bruttoeinkommens, beziehungsweise maximal 1.500,00 Euro nicht übersteigen, beziehungsweise 3.000,00 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.

Je nach Steuerklasse (I bis IV) entfällt die Lohnsteuer so auf Einkommen von zwischen 0,91 Euro (in Steuerklasse VI) und maximal 2.180,16 Euro (in Steuerklasse III) pro Monat.

Welche Lohnsteuergrenzen 2022 existieren für die einzelnen Steuerklassen?

Der Gesetzgeber unterteilt Sie als potenziellen Arbeitnehmer in exakt 6 verschiedene Lohnsteuerklassen. Diese haben maßgeblichen Einfluss auf die Besteuerung Ihrer Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit. Ihr monatliches Nettogehalt ist daher von der Zugehörigkeit Ihrer Lohnsteuerklasse abhängig. Je nach Art und Umfang des oder der Arbeitsverhältnisse, beziehungsweise nach Familienstand sieht der Gesetzgeber aktuell die folgenden Lohnsteuerklassen vor:

  • Lohnsteuerklasse 1: für Ledige, getrennt oder geschiedene lebende sowie verwitwete Arbeitnehmer
  • Lohnsteuerklasse 2: für Alleinerziehende oder getrennt lebende Arbeitnehmer
  • Lohnsteuerklasse 3: für Verheiratete (mit höherem Einkommen als der Partner)
  • Lohnsteuerklasse 4: für Verheiratete mit gleichem Einkommen
  • Lohnsteuerklasse 5: für Verheiratete mit geringem Einkommen
  • Lohnsteuerklasse 6: für Zweit- und Nebenjobs oberhalb der Freigrenzen

Je nach Lohnsteuerklasse können Sie als Arbeitnehmer in Deutschland aktuell folgende Einkommen steuerfrei (nach Abzug sämtlicher Freibeträge) erzielen:

  • 12.972,00 Euro pro Jahr in Lohnsteuerklasse 1
  • 15.336,00 Euro pro Jahr in Lohnsteuerklasse 2
  • 24.660,00 Euro pro Jahr in Lohnsteuerklasse 3
  • 12.972,00 Euro pro Jahr in Lohnsteuerklasse 4
  • 1.248,00 Euro pro Jahr in Lohnsteuerklasse 5
  • 0,00 Euro pro Jahr in Lohnsteuerklasse 6

Was ist der Unterschied zwischen der Lohnsteuer und der Einkommensteuer?

Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Steuer, die direkt auf das Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit erhoben wird. Sie wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Im Gegensatz dazu wird die Einkommensteuer jedoch auf sämtliche Einkommensarten (also zum Beispiel auf Einkünfte aus selbstständiger oder unternehmerischer Tätigkeit, Kapitalerträge usw.) erhoben. Die Lohnsteuer stellt damit ein Teil der übergeordneten Einkommensteuer dar.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wie wird durch das Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer ermittelt?

Zur Berechnung der von Ihnen zu zahlenden Lohnsteuer arbeitet das Finanzamt eng mit Ihrem Arbeitgeber zusammen. Denn letzterer muss im Rahmen Ihrer Tätigkeit Lohnsteuer an das Finanzamt abführen und haftet schlussendlich dafür, die richtigen Lohnsteuerbeträge abzuführen. Das Finanzamt dient hier als Kontrollorgan und gleicht die Angaben Ihres Arbeitgebers mit denen aus Ihrer Einkommensteuererklärung ab. Wurde von Ihrem Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer abgeführt, so können Sie die zu viel entrichteten Lohnsteuerbeträge im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zurückbekommen. Nutzbar sind hierfür auch die oben genannten Freibeträge, die die Höhe des von Ihnen zu versteuernden Einkommens senken und damit auch Ihre individuelle Lohnsteuerlast. Nach Absendung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung erhalten Sie dann in der Regel binnen weniger Wochen Bescheid von dem für Sie zuständigen Finanzamt über die Höhe der eventuellen Rückzahlungen, beziehungsweise Nachzahlungen (sollten zusätzliche Einkommen noch nicht versteuert worden sein).

Was hat sich lohnsteuertechnisch im Vergleich zum vorherigen Kalenderjahr geändert?

Im Vergleich zum vergangenen Kalenderjahr 2021 wurde der Grundfreibetrag für 2022 von 9.744,00 Euro auf 9.984,00 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise von 19.488,00 Euro auf 19.968,00 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare erhöht. Weiterhin können Arbeitgeber Ihnen nun pro Kalenderjahr einen steuerfreien Bonus in Form einer Beihilfe oder Unterstützung in Höhe von bis zu 1.500,00 Euro pro Jahr zahlen. Außerdem gilt seit Jahresbeginn ein neuer Höchststeuersatz für Ledige mit einem zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 277.826,00 Euro pro Jahr, beziehungsweise für gemeinsam veranlagte Ehepaare mit einem zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 555.652,00 Euro pro Jahr.

Wo können mehr Informationen zum Thema Lohnsteuergrenzen 2022 eingeholt werden?

Weitere Informationen rund um die Themen Lohnsteuergrenzen, Lohnsteuer sowie Lohn- und Einkommensteuererklärung können Sie bei einem staatlich geprüften Steuerberater oder Ihrem Headhunter München einholen. Bei Letzterem erhalten Sie nicht nur umfassende Beratungen zum Thema Lohnsteuergrenzen, sondern können durch einen Headhunter München auch in zahlreiche, lukrative Positionen innerhalb der Region München weitervermittelt werden. Headhunter München arbeiten diesbezüglich mit potenziellen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen und finden für jede Position den richtigen Mitarbeiter. Auch klären diese über sämtliche Sachverhalte rund um die Themen Steuern, Arbeitsrecht sowie Organisation auf. Bei weiterem Interesse nehmen Sie daher am besten direkten Kontakt mit Ihrem Headhunter München auf!

Das könnte sie auch interessieren!