Nur die wenigsten Studenten machen eine Steuererklärung. Gehören Sie auch zu denen, die es nicht machen? Leider ist vielen Studenten überhaupt nicht bekannt, dass sie – auch nachträglich – eine Steuerklärung abgeben können und dadurch im Idealfall nach dem Berufsstart viel Geld von der Steuer zurückerstattet bekommen. Im Folgenden sollen alle wichtigen Aspekte, die Sie als Studierender steuerlich geltend machen können, behandelt werden und erklärt werden, was Sie bei einer Steuererklärung für Studenten besonders beachten müssen.
Unter welchen Bedingungen ist eine Steuererklärung für Studenten möglich?
Eine Steuererklärung müssen Studenten prinzipiell nicht abgeben, solange sie nicht nebenbei in einem Umfang berufstätig sind, der eine Steuererklärung notwendig machen würde. Dies trifft auf die meisten Studenten sicher nicht zu. In der Regel finanzieren sich Studenten durch Bafög oder Stipendien, durch Minijobs oder durch Zuwendungen der Eltern. In diesem Fall muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Auch wenn Sie als Student nicht einkommensteuerpflichtig sind, kann es sich aber lohnen eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Eine Steuererklärung können Sie aber nur einreichen, wenn Sie eine Zweitausbildung machen. Ein Bachelorstudium gilt als Erstausbildung und gestattet somit keine Möglichkeit, Ausgaben nachträglich steuerlich geltend zu machen. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Wenn Sie während der Erstausbildung über Einnahmen über der Steuerfreigrenze verfügen, also einkommensteuerpflichtig sind, dann können Sie bereits in der Erstausbildung die Kosten für diese als Sonderausgaben geltend machen, aber dadurch lassen sich nicht so hohe Rückerstattungen wie mit Werbungskosten erzielen. Dies wird immer wieder kritisiert und kann sich in Zukunft durchaus noch ändern, ist aber momentan leider so.
Als Zweitausbildung gelten allerdings ein Master (zum Beispiel Data Science Master) oder eine Promotion, auch wenn diese fachlich an den Bachelorabschluss ansetzen. Für diese Ausbildungen können Sie daher eine Steuererklärung einreichen. Falls Sie vor dem Bachelor bereits eine Berufsausbildung absolviert haben, so zählt diese natürlich als Erstausbildung. In diesem Fall können Sie auch für das Bachelorstudium Geld mit der Steuererklärung zurück erhalten.
Wie können Sie als Student eine Steuererklärung machen?
Theoretisch kann eine Steuerklärung auch heute noch in Papierform abgegeben werden. Formulare gibt es zum Ausdrucken im Internet oder beim Finanzamt. Allerdings wird heute überwiegend die elektronische Form genutzt. Dies geschieht durch die Software des Finanzamt „Elster“ (Elektronische Steuererklärung). Diese kann auf der Webseite des Finanzamts heruntergeladen oder auch online angewendet werden. Die elektronische Form bietet sich vor allem für Studenten an, da hier viele Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung automatisch erkannt werden. Die Software weist vor der Absendung der Steuererklärung darauf hin, an welchen Stellen Angaben unzureichend oder fehlerhaft sind. Natürlich ist dieses System nicht perfekt, aber es reduziert die Wahrscheinlichkeit, Fehler bei der Steuererklärung zu machen doch schon erheblich. Zudem erlaubt die Software es auch, den Umfang der Rückerstattung zu berechnen.
Sie sind bereits am Ende Ihrer Studienzeit angelangt? Kein Grund, sich zu ärgern! Studenten können ihre Steuererklärungen auch bis zu 7 Jahre rückwirkend noch einreichen. Beginnen Sie einfach mit dem frühestmöglichen Jahr und reichen Sie die Steuererklärungen dann der Reihe nach ein. Dies kann auch kurz nacheinander geschehen.
Wie bekommen Sie die Studienkosten von der Steuer zurück?
Ausgenommen den Fall, dass Sie während der Studienjahre bereits der Einkommensteuerpflicht unterliegen und somit die Ausgaben für das laufende Jahr rückwirkend mit der jährlichen Steuerrückerstattung erhalten, müssen Sie die Ansprüche als Verlustvortrag ansammeln. Das bedeutet, das Finanzamt speichert die Summe der Ausgaben, die Sie für Ihre Ausbildung getätigt haben. Dazu ist es sehr wichtig, dass Sie in der Steuererklärung das entsprechende Feld ankreuzen, dass die Ausgaben als Verlustvortrag in das jeweils nächste Jahr übertragen werden sollen. Wenn Sie nach dem Abschluss einen gut bezahlten Job bekommen und entsprechend Einkommensteuer zahlen müssen, dann werden Sie diesen angesammelten Verlustvortrag, mit ihrer Einkommensteuer verrechnet, ausgezahlt bekommen.
Allerdings kann es auch passieren, dass der Verlustvortrag wieder abgebaut wird und Sie gar nichts davon haben. Denn der Verlustvortrag wird auch mit ihrem Lohn verrechnet. Wenn Sie also einen Job haben, bei dem Sie nur wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlen, dann werden Sie kein oder nur wenig Geld zurückerhalten, aber der Verlustvortrag schmilzt trotzdem zusammen und geht verlustig. Ein anderer Fall ist, wenn Sie zwar einen gut bezahlten Job erhalten, aber diesen erst zum Jahresende beginnen. Auch dann wird die Rückzahlung nicht optimal ausfallen. Der Idealfall ist, wenn Sie nach dem Studium zum Jahresbeginn eine Arbeitsstelle antreten und dann ein ganzen Jahr lang einen hohen Einkommensteuersatz zahlen. Wenn Sie dann einen hohen Verlustvortrag aufgebaut haben, werden Sie viel Geld zurückerhalten. Aber auch, wenn Sie im schlimmsten Fall gar keine Studienkosten zurück erhalten sollten: Es kann niemals schaden, sich rechtzeitig mit den Formalien einer Steuererklärung vertraut zu machen. Umso weniger schwer fällt es Ihnen beim Berufseinstieg.
Was sind die Steuervorteile für Studenten?
Studien- und Semestergebühren
Alle Studenten zahlen in unterschiedlicher Höhe Studien- oder Semestergebühren und sollten diese auf jeden Fall als Studienkosten angeben. Einer der wichtigsten Punkte überhaupt bei den Steuervorteilen für Studenten. Über die Jahre können diese Gebühren zu Tausenden von Euro anwachsen.
Bücher und Materialien, Arbeitsgeräte und Berufsbekleidung
Ein weiterer gängiger Posten bei Steuervorteilen für Studenten sind Bücher und Schreibmaterialien. Auch Druckerpatronen gehören dazu. Ebenso können Computer, Notebooks, Drucker und Scanner unter Umständen steuerlich abgesetzt werden, aber nur, wenn dieses Gerät ausschließlich oder zumindest überwiegend für das Studium genutzt werden. Bei technisch orientierten Studiengängen ist es auch üblich, dass Studenten Arbeitsgeräte und Bekleidung, zum Beispiel Laborkittel, selbst beschaffen müssen. Auch diese sollten unbedingt bei der Steuererklärung bedacht werden.
Wichtig: Für viele dieser Posten gibt es Pauschalen in unterschiedlicher und immer wieder angepasster Höhe. Generell sollten Sie aber Rechnungen und Kassenbeläge aufbewahren, wenn Sie Bücher und Arbeitsmaterialien steuerlich absetzen wollen. Vor allem bei hohen Beträgen kann das Finanzamt diese auf Nachfrage verlangen.
Mitgliedschaften in Bibliotheken und Vereinen
Für anspruchsvollere Studienarbeiten, zumal im Master- oder Promotionsstudium, reicht die Universitätsbibliothek nicht mehr aus. Studenten haben daher oft noch eine Mitgliedschaft in einer größeren öffentlichen oder Staatsbibliothek. Diese Gebühren können auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Mitgliedschaften in Forschungsvereinen, vorausgesetzt natürlich, dass diese einen Studienbezug haben.
Pendlerpauschale
In der Regel verfügen Studenten über ein Semesterticket und können damit den Nahverkehr ihres Studienortes oder sogar des ganzen Bundeslandes beliebig oft nutzen. Die Kosten für das Ticket, welche meist in den Semestergebühren enthalten sind, werden bereits über die Werbungskosten geltend gemacht. Dies ist aber nicht der einzige Steuervorteil für Studenten. Darüber hinaus sollten Sie unbedingt auch von der Pendlerpauschale Gebrauch machen. Denn auch wenn Sie die Kosten für das Ticket von der Steuer zurück erhalten, entschädigt dies nicht für die Zeit, die Sie jeden Tag in Bus und Bahn verbringen müssen. Dafür ist die Pendlerpauschale gedacht. Viele Studenten müssen jeden Tag einen weiten Weg bis zur Uni zurücklegen. Auf diese Weise können ganz erhebliche Beträge zusammen kommen.
Praktika
Die meisten Studenten müssen im Zuge des Studiums mindestens einmal ein Praktikum absolvieren. Hier lassen sich besonders viele Steuervorteile für Studenten erzielen. Wenn Sie das Praktikum nicht an Ihrem Wohnort absolvieren, dann gehören dazu auf jeden Fall die Unterbringungs- und Reisekosten. Bewahren Sie auch hier Belege sorgfältig auf. Zusätzlich zahlt das Finanzamt für jeden Tag, den Sie berufsbedingt von zu Hause abwesend sind, eine Pauschale für Verpflegung und andere Aufwendungen. Diese Pauschale fällt vor allem bei Praktika im Ausland sehr hoch aus. Bei einem mehrwöchigen Praktikum in London, Paris, New York oder ähnlichen teuren Großstädten können Sie dadurch Tausende von Euro zurückerhalten. Gleiches gilt, wenn Sie während des Studiums Forschungsaufenthalte absolvieren oder als beitragende Person an wissenschaftlichen Konferenzen teilnehmen. Auch hier können Reise- und Unterbringungskosten sowie die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden.
Zweitwohnsitz
Unter Umständen ist es möglich, einen Zweitwohnsitz steuerlich geltend zu machen. Die Auflagen der Finanzämter sind hier allerdings sehr streng. Voraussetzung ist, dass ein Erstwohnsitz besteht, an dem Sie mindestens zum Teil an der Miete beteiligt sind (also kein komplett kostenloses Zimmer bei den Eltern) und an dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Es wird dann vorausgesetzt, dass die Zweitwohnung wirklich nur dem Studium dient. Allerdings gilt dies nur, wenn die Zweitwohnung höchstens halb so weit vom Studienort entfernt ist wie der Erstwohnsitz und auch nur, wenn sich der Studienort vom Erstwohnsitz aus nicht innerhalb wenigstens einer Stunde erreichen lässt.
Häusliches Arbeitszimmer
Wer schon zu Studienzeiten eine größere eigene Wohnung bezieht, vielleicht zusammen mit dem Freund oder der Freundin, der kann hier ein eigenes Arbeitszimmer einrichten und hierdurch einen Teil der Miete von der Steuer zurückerhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass das Zimmer auch wirklich vorrangig oder nahezu ausschließlich für studienrelevante Arbeiten genutzt wird.
Kosten für Bewerbungen
Zum Ende des Studiums werde in der Regel die ersten Bewerbungen geschrieben. Hierfür können Pauschalen angesetzt werden, aber auch die Übernahme höherer Kosten ist möglich. Auch hier sollten Belege für Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos und Bewerbungsreisen aufbewahrt werden. Denken Sie auch an Bewerbungen für Praktika innerhalb des Studiums.
Druckkosten für Abschlussarbeiten
Masterstudierende und Promovierende müssen normalerweise umfangreiche Abschlussarbeiten verfassen und diese auch noch in mehreren Exemplaren an der Uni einreichen. Die Kosten für Druck und Bindung können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Fazit
Es gibt viele Steuervorteile für Studenten. Mit einer Steuererklärung können Sie als Student tausende von Euro für Ihre Steuerrückerstattung nach dem Berufseinstieg sichern. Es kann daher nur jedem Studierenden geraten werden, sich mit den Möglichkeiten, die eine Steuererklärung bietet, zu befassen, vor allem, da nach dem Abschluss oftmals Bafög oder Studienkredite zurückgezahlt werden müssen.