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Wie Sie ein steuerfreies Kennzeichen für Kleintraktoren bekommen können

Wie Sie ein steuerfreies Kennzeichen für Kleintraktoren bekommen können

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Ein steuerfreies Kennzeichen für Kleintraktoren

Ein steuerfreies Kennzeichen für Kleintraktoren erkennt man direkt an der Farbe grün der Kennzeichenbuchstaben und Zahlen. Grün steht für steuerfrei. Lesen Sie weiter und wir informieren Sie, wie Sie für Ihren Kleintraktor ein steuerfreies Kennzeichen beantragen können.

Worauf es ankommt auf einen Blick

Damit Ihr Kleintraktor von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden kann, gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zweck verwenden. Bei dem Kleintraktor könnte das zum Beispiel in der Landwirtschaft oder vielleicht auch bei der Landpflege sein.

Es wird Sie erfreuen zu erfahren, nachdem Ihr Kleintraktor einmal angemeldet und als steuerfrei anerkannt wurde, erhalten Sie das grüne Kennzeichen mit einer unbefristeten Gültigkeit.

Die Kosten für das grüne Kennzeichen betragen je nach Region

  • 30 Euro für die Zulassung
  • 20 – 30 Euro für das Nummernschild.
  • Zusätzlich, zu dem Kennzeichen, brauchen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung.

Wissenswertes zum grünen Nummernschild

Was bedeutet ein grünes Nummernschild?

Ein grünes Nummernschild deutet sofort auf ein Kennzeichen hin, das von der Kfz-Steuer befreit ist. Diese Befreiung ist auf zweckgebundene Fahrzeuge, wie Pferdeanhänger oder Traktoren beschränkt. Den Antrag für eine Steuerbefreiung erhalten Sie vom Zoll oder dem Finanzamt. 

Kann jeder ein grünes Nummernschild erhalten ?

Grundsätzlich ja, vorausgesetzt allerdings, dass die oben genannten Beispiele zutreffen. Das heißt, der Kleintraktor muss zu einem bestimmten Zweck, wie eben die Landwirtschaft oder ein verwandtes Gebiet zugelassen sein. Ist das gegeben, so können Sie eine Steuerbefreiung beantragen. Infolge einer Genehmigung erhalten Sie das grüne Kennzeichen. Das heißt mit nicht so vielen Worten, die Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen ist die Steuerbefreiung und nicht den anderen Weg herum.

In Deutschland gibt es eine beschränkte Möglichkeit für die Steuerbefreiung von Fahrzeugen

  • Fahrzeuge aus dem Schaustellergewerbe
  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
  • Fahrzeuge, die am Bau verwendet werden. Dazu gehören alle Baumaschinen, Kräne und Gabelstapler.
  • Winterräumfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die in der Forst- und Landwirtschaft verwendet werden. – In diese Kategorie fällt eben auch der Kleintraktor.
  • Alle Anhänger, die zum Transport von Hunden, Pferden oder Sportgeräten, ausschließlich für sportliche Zwecke, befördert werden.
  • Selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen.

Für mehr Information zu dem Thema, wer sich von der Kfz-Steuer befreien lassen kann, verweisen wir Sie zum Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) § 3. Hier finden Sie alles Wissenswerte, das wir in diesem Artikel nicht unterbringen können. Außerdem können Sie sich an die Webseite des Finanzamtes oder des Zolls wenden, wo Sie all die erforderlichen Dokumente sofort herunterladen können.

Wenn Sie Ihren Kleintraktor von der Steuer befreien lassen wollen, so liegt die Betonung auf der Zweckgebundenheit

Damit Sie auch wirklich eine Steuerbefreiung für Ihren Kleintraktor erhalten, müssen Sie sich unbedingt an die Auflagen halten. Das heißt, das Fahrzeug tatsächlich nur für den zugelassenen Zweck und nichts anderes verwenden.

Hier ist ein Beispiel: Sie haben einen Pferdeanhänger, der dazu zugelassen ist, Ihr Pferd zu und von dem Turnier zu transportieren. Das heißt, dass Sie das grüne Nummernschild nur für diesen Anlass verwenden dürfen. Verwenden Sie den Anhänger für einen privaten Umzug, so brauchen Sie entweder einen anderen Anhänger oder ein anderes Nummernschild.

  • Vorsicht:
    Wenn Sie diese Auflagen nicht beachten, machen Sie sich der Steuerhinterziehung Um das zu umgehen, müssen Sie das herkömmliche Kennzeichen mit schwarzer Schrift verwenden. Dieses Nummernschild ist sowohl steuer- als auch versicherungspflichtig.

Ausnahmen bestehen jedoch bei Forst- und Landwirtschaftsfahrzeugen

Im Falle von Forst- und Landwirtschaftsfahrzeugen gelten, je nach Bundesland, verschiedene Voraussetzungen. Die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist jedoch, dass Sie zumindest zwei Hektar Land besitzen oder bewirtschaften müssen.

Was wären Gesetze, ohne jeglicher Ausnahmen!

Es gibt Fahrzeuge, die zwar von der Kfz-Steuer befreit werden, jedoch KEIN grünes Kennzeichen erhalten.

Dazu gehören die folgenden Fahrzeuge

  • Fahrzeuge von Behörden
  • Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen
  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
  • Busse, die überwiegend im Linienverkehr fahren
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen
  • Besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen.

Um mehr über diese Ausnahmen zu erfahren, verweisen wir Sie an die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 9 – Besondere Kennzeichen.

Wie beantragen Sie ein grünes Kennzeichen

Erster Schritt

Lassen Sie sich vom Zoll oder dem zuständigen Finanzamt von der Kraftfahrzeugsteuer befreien! Die relevante Information finden Sie bei der Steuerbefreiung des Zolls.

Zweiter Schritt

Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab.

Dritter Schritt

Nehmen Sie die Steuerbefreiung und die unten angegebenen Dokumente und legen Sie diese bei der relevanten Zulassungsstelle vor.

Liste der erforderlichen Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • eVB-Nummer als gültige Versicherungsbestätigung
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Nachweis der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
  • In dem Fall, dass Ihr Kleintraktor schon einmal zugelassen wurde, müsse Sie auch das alte Kennzeichen vorlegen.

Wenn Sie ein Unternehmer sind, einem Verein angehören oder freiberuflich Ihren Kleintraktor verwenden, benötigen Sie zusätzlich die folgenden Dokumente:

  • Vollmacht für den Vertreter
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) brauchen außerdem eine Erklärung, auf wen der Kleintraktor zugelassen wird. Die Erklärung muss jeder Gesellschafter unterschreiben.

Was sind die anfallenden Kosten für ein grünes Kennzeichen

Wie schon eingangs erwähnt:

  • 30 Euro für die Zulassung
  • 20 – 30 Euro für das eigentliche Kennzeichen.
  • Zu diesen rund 60 Euro kommen allerdings noch die laufenden Kosten der Kfz-Versicherung, laufende Steuerkosten fallen allerdings weg.

Wie steht es mit der Versicherung

Die Steuerbefreiung steht in keinen Zusammenhang mit der Versicherung! Jeder Kleintraktor mit einem grünen Kennzeichen muss bei der Zulassung eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Eine Ausnahme besteht nur dann, sollte der Kleintraktor oder der Anhänger nicht dem Zulassungsverfahren (Pflichtversicherungsgesetz § 2) unterliegen. In diesem Fallen müssen Sie keine Versicherung abschließen.

Vor- und Nachteile des grünen Kennzeichens

Der offensichtliche Vorteil mit dem grünen Nummernschild ist, dass Sie sich zu all den anderen Kosten, die durch Ihren Kleintraktor entstehen, die Kraftfahrzeugsteuer ersparen. Der Nachteil sind die strengen Auflagen, unter welchen Sie Ihren Kleintraktor verwenden können. – Nachdrücklich, nur für jenen Zweck, der bei der Zulassung angegeben wurde.

Für besonderen Fälle können noch einige andere Sonderkennzeichen zur Verfügung. Richten Sie sich dabei bitte an Ihre zuständige Zulassungsstelle, für mehr Information.

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