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So kann man als Unternehmen Businessfotografie steuerlich absetzen

So kann man als Unternehmen Businessfotografie steuerlich absetzen

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Wir alle kennen das bekannte Sprichwort „Bilder sagen mehr als Worte“ – und es stimmt. Fotografien sind ein wichtiges, wirksames und generell eines der bedeutsamsten Werbemittel, die jedem Unternehmen zur Verfügung stehen. Mit Bildern positionieren Sie sich, Ihre Firma oder Ihr Produkt und können sich dadurch entweder profilieren oder dem Kunden die Waren ansprechender präsentieren. Genauso sind Fotos bei der Erstellung von Flyern, Druckwerbung, oder auch jeglichen Werbemaßnahmen im digitalen Bereich absolut unverzichtbar. Nicht verwunderlich also, dass so gut wie jedes Unternehmen auf diese Praktik zurückgreift und Firmen und Fotografen beauftragt, die gewünschten Fotografien anzufertigen. Bei vielen Unternehmen passiert dies sogar auf einer regulären Basis, da stetig neue Inhalte produziert werden müssen. Dies ist nicht selten auch mit hohen Kosten verbunden, da professionelle Fotografie nicht zwingend günstig ist.

Obwohl die Arbeit von Fotografen und die Erstellung von Businessfotografie eine solch gängige Praxis ist und unfassbar oft in Anspruch genommen wird, wissen längst nicht alle Unternehmen, dass sie die Businessfotografie von der Steuer absetzen können – und auch sollten. Wie dies funktioniert, wie die Absetzung der Fotografie gesetzlich geregelt ist und was Sie rund um dieses Thema beachten sollten, haben wir in diesem Artikel für Sie gesammelt zusammengestellt.

Businessfotografie als Werbemittel

Businessfotografie ist eine gängige Praxis die man bei vielen seriösen Anbietern im jeweiligen Einzugsgebiet, wie beispielsweise Businessfotografie Hamburg in Anspruch nehmen kann. Durch die Fotos wird das Produkt oder das Unternehmen positioniert und dem Kunden präsentiert. Ebendiese Inanspruchnahme von Businessfotografie kann man als Unternehmen gesetzlich von der Steuer absetzen. Doch warum ist das so? Dies leitet sich aus einem einfachen Grund ab. Sie haben nämlich als Firma oder Unternehmer den Anspruch Werbungskosten von Ihrer Steuer abzusetzen. Unter den Werbungskosten versteht man alle Ausgaben, die einem Arbeitnehmer oder Selbstständigen entstehen, um seine Einnahmen zu sichern, zu erwerben und auch zu erhalten. Das heißt, dass so gut wie alle Ausgaben, die rund um die Arbeit und den Job entstehen davon betroffen sind. Darunter fallen Arbeitskleidung und Ausstattung, die Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Arbeitsräume und Arbeitszimmer, Bewirtungskosten – aber eben auch die Bewerbung des eigenen Unternehmens. Zur Bewerbung des Unternehmens zählen demnach also jegliche Werbemaßnahmen, die getroffen werden, um die Firma an den Kunden zu vermitteln und generell auf dem Markt zu positionieren. Businessfotografie fällt so ganz klar in diese Kategorie und kann also unter dem Punkt Werbungskosten in der jährlichen Steuererklärung vermerkt und abgesetzt werden. Um von diesem Vorteil zu profitieren, sollten Sie als Unternehmen wie folgt vorgehen: Sie buchen ganz normal und wie gewohnt Ihr Paket bei dem Businessfotografen und lassen den Auftrag durchführen. Wichtig dabei ist es sich eine formal korrekte Rechnung vom Auftragnehmer ausschreiben zu lassen, in denen die ausgeführte Arbeit, die Kosten, Datum, Rechnungsadresse und Steuernummer vermerkt sind. In Ihrer Steuererklärung, welche Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt abgeben, führen Sie dann ebendiese Kosten unter dem Punkt Werbungskosten auf, wobei Sie die zugehörigen Rechnungen an das Finanzamt übermitteln. Sobald Sie alle diese Schritte rechtmäßig durchgeführt haben, können Sie die Kosten der Businessfotografie von Ihrer Steuer absetzen. So, wie andere Betriebsausgaben auch.

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